Gewerbebetrieb
Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich auf alle gewerblich tätigen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften erhoben. Gegenstand der Steuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft, also der Gewinn.
Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge des Betriebs zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind. Die Gewerbesteuer berücksichtigt keine Leistungsfähigkeit einer Person, sondern besteuert eine Sache, also den Gewerbebetrieb.
Der Stuttgarter Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er in Stuttgart betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Nicht gewerbesteuerpflichtig ist eine Betätigung, die als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
Gewerbe-Anmeldung und Zahlungsverkehr
Gewerbeertrag als Grundlage der Gewerbesteuer
Berechnung der Gewerbesteuer
Gewerbesteuer-Einnahmen in Stuttgart
Die Gewerbesteuer zählt zu den wichtigsten Steuern einer Kommune in Deutschland. Es handelt sich um eine der wenigen Einnahmequellen, die eine Kommune direkt beeinflussen kann.
Die Höhe der Gewerbesteuer kann der Gemeinderat durch den Hebesatz beeinflussen. Das gesetzliche Minimum beträgt 200 Prozent. In Stuttgart liegt der Hebesatz derzeit bei 420 Prozent.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer unterliegen starken Schwankungen. Ein Hauptfaktor ist die Entwicklung der Konjunktur und damit die Gewinne aus den Gewerbebetrieben.