Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Gewerbesteuer und Aufwandsteuern
Eichstraße 7
70173 Stuttgart
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Die Abteilung Gewerbesteuer und Aufwandsteuern ist für die Festsetzung der Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungsteuer zuständig. Grundlagen bei der Gewerbesteuerfestsetzung sind im Regelfall die von den Finanzämtern erlassenen Mess- bzw. Zerlegungsbescheide. Die Hunde- und Vergnügungsteuer sind Gemeindesteuern für die die Grundlagen in eigener Regie ermittelt werden. Das sind u. a. Meldungen bzw. Ermittlungen vor Ort durch einen Außendienst. Entscheidungen bezüglich Stundungen, Aussetzungen und Erlässen werden ebenfalls in diesem Bereich getroffen.
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