Aufwand für kommunale Leistungen decken
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist, wie auch alle anderen Kommunen in Deutschland, mit dem Recht auf Selbstverwaltung ausgestattet. Verankert ist dieses Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung im deutschen Grundgesetz in Artikel 28 und in der Landesverfassung Baden-Württembergs.
Zum Kernbereich dieses Rechts gehört insbesondere die kommunale Finanzhoheit. Demnach kann die Stadt Stuttgart für ihren Haushalt selbstständig kommunale Abgaben erheben, verwalten und vereinnahmen. Ziel ist es, den Aufwand für kommunale Leistungen wie Feuerwehr, Abwasserbeseitigung und Sozialversorung zu decken.
Die Stadt Stuttgart erhält für ihren Haushalt Einnahmen aus unterschiedlichsten Quellen. Zu den wichtigsten selbst erhobenen Abgaben zählen:
- Steuern: Kommunen besitzen das Recht, die Steuersätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer selbst festzulegen. Diese Steuern zählen zu den großen Einnahmequellen im kommunalen Haushalt. Zudem erhalten Kommunen unter anderem einen Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, deren Anteil vom Bund festgelegt wird.
- Gebühren: Zu den kommunalen Abgaben gehören auch Gebühren. Zum einen sind das Benutzungsgebühren für eine öffentlichen Einrichtung wie die Müllabfuhr, die Abwasserbeseitigung und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Zum anderen sind es Verwaltungsgebühren etwa für die Erteilung von Bescheinigungen oder die Ausstellung eines Passes.
- Beiträge: Diese Abgaben werden für die mögliche Nutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben - unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme. Beiträge fallen an zum Beispiel bei der Erschließung eines Baugebietes oder den Bau eines Kanalanschlusses.
Der kommunale Haushalt stützt sich neben den Steuern, Gebühren und Beiträgen auf Finanzzuweisungen durch den Bund und das Land sowie sonstige Einnahmen.
Wichtigsten Abgaben der Stadt Stuttgart
Für die Erhebung einer kommunalen Abgabe muss eine rechtlichen Grundlage in Form eines Gesetzes sowie einer örtlichen Satzung vorliegen. Festgelegt wird darin unter anderem der Kreis der Zahlungspflichtigen, der Zahlungsgrund, die Höhe der Abgabe und die Fälligkeit.
Zu den wichtigsten Abgaben der Landeshauptstadt Stuttgart gehören: Gewerbesteuer, Grundsteuer, Abfallgebühren, Niederschlagswassergebühren, Gehwegreinigungsgebühren, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer.