Die Gebühren werden nach folgendem Prinzip berechnet:
- Die Schmutzwassergebühr zahlt jeder, der Frischwasser verbraucht und als Schmutzwasser ins öffentliche Kanalnetz einleitet. Die Schmutzwassergebühr wird von der Energieversorgung Baden‐Württemberg (EnBW) im Auftrag der Landeshauptstadt anhand der verbrauchten Frischwassermenge berechnet und mittels separatem Gebührenbescheid geltend gemacht.
- Die Niederschlagswassergebühr zahlt jeder, der Regenwasser zum Beispiel von seinem Hausdach, seinem Parkplatz oder Hof ins öffentliche Kanalnetz ableitet. Die Gebühr wird über die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ermittelt. Sie lässt sich durch ökologische Maßnahmen wie zum Beispiel durch ein Gründach oder eine Zisterne minimieren. Die Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitz‐Abgabenbescheid durch die Stadtkämmerei geltend gemacht.
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Einwendungen gegen die Gebühr und deren Bemessungsgrundlage
Rechtsgrundlage
Auskunft und Information
Haben Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Niederschlagswassergebühren - soweit es nicht die Bemessungsgrundlagen betrifft - zu Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Abwassergebühren? Dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei.
Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Schuldnername | Telefonnummer (Stadtkämmerei) |
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A – Burkh und 0 - 9 | +49 711 216 - 20 468 |
Burki - Gew | +49 711 216 - 20 472 |
Gex – Katg | +49 711 216 - 20 473 |
Kath – Mety | +49 711 216 - 20 467 |
Metz – Safa | +49 711 216 - 20 470 |
Safb – Tilk | +49 711 216 - 20 466 |
Till – Z | +49 711 216 - 20 465 |
Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Niederschlagswassergebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben: Grundsteuer, Abfallgebühren und Gehwegreinigungsgebühren.