Hinweis: Bescheinigungen in Steuersachen bezüglich Umsatz‐ und Einkommensteuer sind direkt beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die Stadt Stuttgart leitet diese Bescheinigungen nicht weiter.
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird zumeist für eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt, zum Beispiel für Reisegewerbe, Güterverkehr oder Personenbeförderung.
Für die Bescheinigung der Stadt Stuttgart sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse aus dem Bereich Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohungssteuer zuständig. Die Ausstellung einer Bescheinigung kostet 12 Euro. Jede weitere Ausfertigung 5 Euro. Eine Rechnung wird mit der Bescheinigung per Post versandt. Die Bescheinigungen sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Die Bescheinigung kann beantragt werden:
- per Mail an: Poststelle.Stadtkasse‐Steuerbescheinigungstuttgartde
- per Fax an: 0711/216−9520529
- per Post: Stadtkasse Stuttgart, 70161 Stuttgart
Bitte geben Sie dabei den Grund für den Bedarf der Bescheinigung an und den Namen der Person oder Firma mit gültiger Anschrift für die, die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Für eventuelle Rückfragen wäre die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil.