Im Stadtgebiet Stuttgart sind die Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstücke an die städtische Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen. Grundlage ist Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (AfS).
Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Stadt Stuttgart Abfallgebühren, um die Kosten zu decken. Die Abfall- und Wertstoffgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Behälter für Restabfall und für Bioabfall, mit denen das Grundstück ausgestattet ist.
Zum Thema Abfallentsorgung bietet der städtische Eigenbetrieb AWS - Abfallwirtschaft Stuttgart zahlreichen Informationen.
Rechtsgrundlagen:
- Abfallwirtschaftsatzung
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart – AfS) - Hausgebührensatzung
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung – HGS)
Auskunft und Information
Wenn Sie Fragen haben zur Festsetzung und Änderung der Abfallgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder dem Erlass der Abfallgebühren , wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei.
Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Schuldnername | Telefonnummer (Stadtkämmerei) |
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A - Fk | +49 711 216 - 20 468 |
Fl - Kt | +49 711 216 - 20 467 |
Ku - Schn | +49 711 216 - 20 466 |
Scho - Z | +49 711 216 - 20 465 |
0 - 9 | +49 711 216 - 20 468 |
Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Abfallgebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben: Niederschlagswassergebühren, Grundsteuer und Gehwegreinigungsgebühren.