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Landeshauptstadt Stuttgart

Steuern und Abgaben

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Alle Gemeinden sind laut Landesrecht verpflichtet, eine Hundesteuer zu erlassen. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben. Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Der Hundesteuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Man gilt als Halter eines Hundes, wenn man diesen im eigenen Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb zum Zweck der allgemeinen Lebensführung aufgenommen hat.

Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde werden von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.

Online-Service

Sie können Ihren Hund über ein Online-Verfahren anmelden.

Auskunft und Information

Auskünfte zur Hundesteuer erteilt die Stadtkämmerei. Die Ansprechpartner und Sprechzeiten finden Sie in der Kontaktbox.

Erläuterungen und Hinweise