Als Grundlage für die Berechnung der Gebühren dient im Regelfall die Frontmeterlänge, mit der das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum angrenzt.
Gebührensätze Zone 1 (Innenstadt ohne Straßen im Hospital- und Leonhardsviertel)
Gebührensätze Zone 1 (Innenstadtbereich Straßen im Hospital- und Leonhardsviertel)
Gebührensätze Zone 2 (Klett- und Rotebühlpassage)
Rechtsgrundlagen
Auskunft und Information
Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Gehwegreinigungsgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Gehwegreinigungsgebühren haben, können Sie sich gerne an das Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei wenden.
Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Schuldnername |
Telefonnummer |
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A - Fk | +49 711 216 - 20 468 |
Fl - Kt | +49 711 216 - 20 467 |
Ku - Schn | +49 711 216 - 20 466 |
Scho - Z | +49 711 216 - 20 465 |
0 - 9 | +49 711 216 - 20 468 |
Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Gehwegreinigungsgebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben: Niederschlagswassergebühren, Abfallgebühren und Grundsteuer.