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Landeshauptstadt Stuttgart

Barrierefreies Stuttgart

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für www.stuttgart.de.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann können Sie das Feedback-Formular am Ende der Seite benutzen.

Als Landeshauptstadt Stuttgart streben wir es an, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stuttgart.de, sowie Mikrowebseiten, die auf derselben Technologie beruhen. 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Auf der Startseite ist bedingt durch die wechselnden Hintergrundfotos der Kontrast zum grafischen Bedienelement ‚Logo‘ oder ‚Menü‘ nicht grundsätzlich sichergestellt.
  • In einigen Fällen sind Alternativtexte für Bilder nicht sprechend formuliert bzw. nicht alle Layout-Grafiken sind als solche ausgewiesen.
  • Verlinkungen auf Informationen aus anderen Systemen der Stadt können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • PDF-Formulare und -Dokumente für Verwaltungsvorgänge sind überwiegend zugänglich produziert. Flyer, Info-Broschüren, Amtsblatt-Beilagen, die aus DTP-Programmen stammen, jedoch in der Regel nicht. 

Anfordern von barrierefreien Inhalten

Wenn Sie nicht zugängliche Inhalte, z.B. PDF-Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit der Koordinatorin für digitale Barrierefreiheit auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.

Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Kontaktangaben stehen unter "4. Rückmeldung und Kontaktangaben".

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31. Juli 2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 3. Februar 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheits-Kriterien fortlaufend mit einbezogen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21. August 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Astrid Knoll
Koordination digitale Barrierefreiheit
70173 Stuttgart
E‐Mail:  astrid.knollstuttgartde 
Telefon: 0711 216−91719

Oder Sie nutzen das unten genannte Kontaktformular unter "Barrieren zum Internetauftritt melden".

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail:  schlichtungbarrierefreiheit.bwlde
Webseite:  https://barrierefreiheit-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Erläuterungen und Hinweise