Beschaffenheit und Wert des Grundstücks zählt
Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Sie ist eine Realsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers fast ausnahmslos außer Betracht bleiben.
Bei bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geht sie in die Kostenmiete ein. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz - hier Stadtgebiet Stuttgart - (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke).
Besteuerungsgrundlage
Berechnung der Grundsteuer
Grundstücksverkauf melden
Grundsteuer-Einnahmen in Stuttgart (ab 1995)
Grundsteuer-Hebesätze (ab 1990)
Grundsteuerreform 2025
Auskunft und Information
Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Grundsteuer, zu den Aussetzungs- und Stundungszinsenz oder Erlass der Grundsteuer haben, hilft Ihnen das Sachgebiet Grundsteuerveranlagung der Stadtkämmerei gerne weiter.
Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim Sachgebiet Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Grundsteuer zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben: Niederschlagswassergebühren, Abfallgebühren und Gehwegreinigungsgebühren.