Mit der „Förderung zur Revitalisierung von Ladenlokalen“ trägt die Landeshauptstadt seit 2018 zur Stärkung der vorhandenen Nutzungen, Beseitigung von Leerständen und der damit einhergehenden Erhöhung der Attraktivität von derzeit zehn Stadtteilzentren bei.
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Rückgewinnung der zentrenprägenden Kraft des Einzelhandels, einzelhandelsnaher Dienstleistungen und im Einzelfall der Gastronomie sowie die Stärkung der Geschäftsstraßen in insgesamt zehn Stadtteilzentren.
Sowohl Maßnahmen zur Behebung eines Leerstandes als auch Maßnahmen zur Behebung baulicher beziehungsweise funktionaler Mängel eines Geschäftslokals können gefördert werden. Bei den Fördermitteln handelt es sich um kommunale Finanzmittel aus dem Investitionsfonds Stadtteilzentren konkret. Es werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die einen besonderen Mehrwert für das Stadtteilzentrum entfalten beziehungsweise ein innovatives Konzept verfolgen.