Änderungen bei Gebühren und Entgelten
Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft werden die Restabfallgebühren um durchschnittlich 5,57 Prozent – abhängig von der Behältergröße – steigen. Bei Großanfallstellen gibt es eine Erhöhung um durchschnittlich 2,97 Prozent je nach Containergröße. Bei Behälteränderungen der 60- bis 240-Liter‐Behälter steigen die Kosten um drei Euro und bei den 1,1-Kubikmeter‐Behältern um vier Euro. Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern bleiben beziehungsweise erhöhen sich in Abhängigkeit von Behältergröße und Abfallart um bis zu vier Euro. Die Entgelte der unterschiedlichen Abfallfraktionen steigen bzw. bleiben unverändert.
Unverändert bleiben die Gebühren für Biomüll, für Direktanlieferer an die Anlage Münster, für Expresssperrabfall, für Mehrmengen bei Sperrabfall sowie bei der Anlieferung ohne Karte, ebenso bei „brennbaren Renovierungsabfällen“ auf Wertstoffhöfen und beim Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen.
Gehwegreinigung
Die Gebühren bei der Gehwegreinigung in der Reinigungszone 1 – City‐Bereich – werden gesenkt: bei siebenmaliger Reinigung in der Woche (Gebühr 1) von 43,80 Euro auf 37,40 Euro pro laufenden Meter und bei dreimaliger Reinigung pro Woche (Gebühr 2) von 18,70 Euro auf 16 Euro pro laufenden Meter. In der Reinigungszone II – Arnulf‐Klett‐ und Rotebühlpassage – bleibt die Gebühr mit 178,50 Euro pro laufendem Meter unverändert.
Stadtentwässerung
Im Bereich der Stadtentwässerung reduzieren sich die Kosten der Schmutzwassergebühr von 1,69 auf 1,66 Euro pro Kubikmeter bezogene Frischwassermenge. Und auch die Niederschlagswassergebühr sinkt von 0,73 auf 0,70 Euro pro Berechnungsfläche.
Parkraummanagement
Mit der Umsetzung der 6. Stufe des Parkraummanagements wird auch in den neuen Anschlussgebieten in den Bezirken Degerloch und Zuffenhausen sowie in den Erweiterungsgebieten in den Bezirken Mitte und Ost die flächendeckende Bewirtschaftung mit den entsprechenden Parkgebühren eingeführt. Als Optionsgebiete sind die Stadtbezirke Möhringen und Vaihingen bei Vorliegen der Voraussetzungen vorgesehen.