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Landeshauptstadt Stuttgart

Naturschutz

Städtischer Naturschutzfonds

Der städtische Naturschutzfonds wurde bereits Ende der 1980er Jahre mit dem Ziel eingerichtet, die natürliche Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen in Stuttgart zu erhalten und zu fördern.

Der städtische Naturschutzfonds unterstützt zum Beispiel Vereine und Privatpersonen finanziell bei Naturschutz-Projekten. Mit Hilfe dieses Fonds fördert die Landeshauptstadt Stuttgart seit den 1980ern:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der heimischen Tier- und Pflanzenwelt
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Sicherung der Stuttgarter Kulturlandschaften und
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Naturschutz in Stuttgart

Für den städtischen Naturschutzfonds werden Haushaltsmittel bereitgestellt. Bürger und Organisationen können einen Antrag an die Stadt Stuttgart stellen, um als freiwillige Leistung Zuwendungen zu Naturschutzmaßnahmen erhalten. Welche konkreten Maßnahmen prinzipiell förderfähig sind, entscheidet das Amt für Umweltschutz. Welche weiteren Kriterien für eine Förderung erfüllt sein müssen, können Sie der Förderrichtlinie im Download-Bereich entnehmen.

Der Antrag ist schriftlich oder per E‐Mail an die Adresse des  Naturschutzfonds zu stellen. Alle notwendigen Dokumente finden Sie hier zum Download.

Die Anlage 1.1 zum Antrag (Einverständnis des Eigentümers) ist nur dann auszufüllen, wenn es sich um eine dauerhafte Maßnahme handelt, wie z.B. Trockenmauern, Hecken oder Obstbaumpflanzungen; die Anlage 2b (De-minimis-Erklärung) nur von im Agrarsektor tätigen Unternehmen.

Amt für Umweltschutz

Städtischer Naturschutzfonds

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Bildnachweise

  • Gabriel Vocasek/Stadt Stuttgart
  • Garten-, Friedhofs- und Forstamt
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart