Der städtische Naturschutzfonds unterstützt zum Beispiel Vereine und Privatpersonen finanziell bei Naturschutz-Projekten. Mit Hilfe dieses Fonds fördert die Landeshauptstadt Stuttgart seit den 1980ern:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der heimischen Tier- und Pflanzenwelt
- Artenschutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Sicherung der Stuttgarter Kulturlandschaften und
- Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Naturschutz in Stuttgart
Für den städtischen Naturschutzfonds werden Haushaltsmittel bereitgestellt. Bürger und Organisationen können einen Antrag an die Stadt Stuttgart stellen, um als freiwillige Leistung Zuwendungen zu Naturschutzmaßnahmen erhalten. Welche konkreten Maßnahmen prinzipiell förderfähig sind, entscheidet das Amt für Umweltschutz. Welche weiteren Kriterien für eine Förderung erfüllt sein müssen, können Sie der Förderrichtlinie im Download-Bereich entnehmen.
Der Antrag ist schriftlich oder per E‐Mail an die Adresse des Naturschutzfonds zu stellen. Alle notwendigen Dokumente finden Sie hier zum Download.
Downloads
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem NaturschutzfondsPDF-Datei714,31 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 1.1: EinverständniserklärungPDF-Datei660,64 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 1.2: Hinweise DSGVOPDF-Datei23,56 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 1.3: Nebenbestimmungen für die Förderung von TrockenmauernPDF-Datei311,71 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 2.1: Fachliche Hinweise zum Schnitt von StreuobstbäumenPDF-Datei569,26 kB
- Naturschutzfonds: FörderrichtliniePDF-Datei495,81 kB
- Naturschutzfond: Festbeträge 2022PDF-Datei283,92 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 2.2: MistelentfernungPDF-Datei329,99 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 2a: Erläuterungen zu De-minimis-BeihilfenPDF-Datei223,46 kB
- Antrag Naturschutzfonds Anlage 2b: Erklärung über De-minimis-BeihilfenPDF-Datei977,17 kB
Die Anlage 1.1 zum Antrag (Einverständnis des Eigentümers) ist nur dann auszufüllen, wenn es sich um eine dauerhafte Maßnahme handelt, wie z.B. Trockenmauern, Hecken oder Obstbaumpflanzungen; die Anlage 2b (De-minimis-Erklärung) nur von im Agrarsektor tätigen Unternehmen.