Die Roten Listen geben ein Bild über die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg wider. Im Bundesnaturschutzgesetz sind besonders und streng geschützte Arten definiert. Es zeigt sich deutlich, dass viele Arten stark bedroht sind und die Gefahr weiter zunimmt.
Das Stuttgarter Artenschutz-Konzept
Um dem Verlust der Artenvielfalt entgegen zu wirken, hat die Landeshauptstadt Stuttgart das Artenschutzkonzept entwickelt. Es ist in seiner Detailfülle das erste seiner Art in ganz Deutschland.
Aber wie schützt und bewahrt man die Artenvielfalt? Ein Hauptansatz besteht im Schutz des Lebensraums der Arten, denn ohne diesen haben auch die Tiere und Pflanzen keinen Platz mehr. Als erste Pilotflächen hat die Stadt sogenannte Top-E-Flächen ausgewiesen, auf denen durch gezielte Maßnahmen die Lebensräume von Zielarten aufgewertet werden. Neben der Verbesserung dieser ersten Lebensräume sollen noch auf weiteren Flächen unter der Fachaufsicht des Amts für Umweltschutz eine naturschutzangepasste Pflege eingeführt werden.
Mit dem Artenschutzkonzept wollen wir aber nicht nur Tiere und Pflanzen schützen, sondern auch die Bevölkerung erreichen und für den Naturschutz begeistern.
Rückgang der Artenvielfalt
Generell werden Flächen zu intensiv genutzt, beispielsweise durch zu häufiges Mähen und Düngen, oder überbaut. Die Intensivierung der Landwirtschaft, der Wegfall von zeitweise brach gefallenen Strukturen und das Fehlen von Grünstreifen setzen der Umwelt zusätzlich massiv zu. Der Klimawandel mit sehr heißen Sommern und fehlendem Frost im Winter setzt hier angepasste Arten häufig noch zusätzlich unter Druck.
Vor dem Hintergrund dieser vielen Bedrohungen ist der Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt immer wichtiger. Das Fehlen einzelner Arten und Artengruppen kann sich negativ auf andere Arten oder ganze Ökosysteme auswirken. Der Rückgang der Insekten wirkt sich beispielsweise auf die Bestände vieler Vögel aus, deren Nahrungsgrundlage nun fehlt. Auch in Stuttgart sind einige Tier- und Pflanzenarten, die früher ganz selbstverständlich im Stadtgebiet vorkamen, leider bereits ausgestorben.
Das fällt nicht immer sofort auf: Von den circa 270 bekannten Wildbienenarten gelten mittlerweile mindestens 58 als ausgestorben oder verschollen. Andere Insekten, wie der Kleine Heidegrashüpfer oder Arten, die noch vor nicht allzu langer Zeit als sehr häufig galten, wie der Laubfrosch, haben ihren Lebensraum in Stuttgart verloren. Die direkten und indirekten Auswirkungen werden nur langsam sichtbar. Häufig sogar erst dann, wenn der Schaden bereits angerichtet ist. Deshalb ist Artenschutz ein Thema, dessen Wichtigkeit und Dringlichkeit gar nicht oft genug betont werden kann.
Gesetzlicher Artenschutz
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt einige Tier- und Pflanzenarten unter einen zusätzlichen Schutz. Diese ausgewählten Arten gelten als selten und besonders schützenswert, da sie die Funktion einer Schirmart übernehmen. Das heißt: Sie stellen besondere Anforderungen an ihren Lebensraum.
Durch ihren Schutz werden eine Vielzahl weiterer Arten mit vergleichbaren Ansprüchen auch geschützt. Der Juchtenkäfer etwa besiedelt Höhlungen alter Bäume, die mittlerweile sehr selten geworden sind. Durch den Erhalt dieser Bäume können eine Vielzahl weiterer gefährdeter Bewohner von Alt- und Totholz geschützt werden.
Dieser zusätzliche Schutz ist vor allem bei Vorhaben wie Baumaßnahmen oder Sanierungen relevant, da dort der Lebensraum dieser geschützten Arten geschädigt oder zerstört werden kann. Zur Umsetzung dieser Vorhaben müssen zunächst vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und umgesetzt werden.