Aber nicht nur die Lebensmittel unterliegen der Überwachung, sondern auch so genannte Bedarfsgegenstände, das sind Dinge des täglichen Gebrauchs, die mit Lebensmitteln oder direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Lebensmittelverpackungen, Geschirr, Spielwaren oder Bekleidung.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Dienststelle im Bereich Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zählen:
- Betriebskontrollen auf der Basis einer landeseinheitlichen Risikobeurteilung
- Veröffentlichung von Lebensmittelbetrieben nach § 40 Abs. 1a LFGB
Risikoorientierte Entnahmen von Proben - Ermittlungen zu Verbraucherbeschwerden und lebensmittelbedingten Personenerkrankungen
- Überwachung von EU-Schnellwarnungen und Produktrückrufen
- Zulassung von Lebensmittelbetrieben
- Beratungen und Stellungnahmen zu Bauvorhaben
- Schulungen für ehrenamtlich im Lebensmittelbereich tätige Personen, Beratungen zu Vereins- und Straßenfesten
- Untersuchung von Gehege- und erlegtem Wild
- Überprüfungen zu Preisangabenverordnung,
- Energiekennzeichnungsverordnung, PKW-Verbrauchsenergiekennzeichnungsverordnung
Unter weiteren Informationen finden Sie alle Leistungen bezüglich Lebensmittelüberwachung der Stadt Stuttgart. Alle Informationen zu Hygiene-Regeln sowie die Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach §43 Infektionsschutzgesetz finden Sie auf der Seite Lebensmittelhygiene des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen
- Lebensmittelbetriebe - Beratung und Stellungnahme zu Bauvorhaben
- Lebensmittelbetriebe - Registrierung
- Lebensmittelkontrolle
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz - Jahresbilanzen
- Speisen und Getränke in der Gastronomie
- Verdachtsfälle auf Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts