Schutz vor Infektionen: Von Überwachung bis Hygiene
Je nach Art der gemeldeten Erkrankung werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern oder einzudämmen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Öffnet in einem neuen Tab).
Zum Maßnahmenbündel zählen die:
- kontinuierliche Erfassung der meldepflichtigen Erkrankungen,
- Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Akteuren des Gesundheitswesens zu den Themen Hygiene, Prävention und Impfung
- infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen
- Beratungen und Stellungnahmen zu Bauvorhaben in medizinischen Einrichtungen entsprechend der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO)
- Mitwirkung bei der Katastrophen- und Notfallplanung
Wissenswertes zum Schutz vor Infektionskrankheiten (Öffnet in einem neuen Tab) bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.