Sowohl Verbraucherbeschwerden als auch Meldungen über lebensmittelbedingte Personenerkrankungen werden mit absoluter Priorität behandelt, um eventuell Gefahren für die Verbraucher auszuschließen und gegebenenfalls zu beseitigen.
Wenn Sie Fragen haben oder Hinweise geben möchten, erhalten Sie Auskünfte und Informationen für den Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart beim Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Sie können in Verdachtsfällen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch
direkt beim Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen abgeben. Die Produkte werden von dort zur Untersuchung an das zuständige Labor weitergeleitet.
Hinweis: Dabei entstehen keine Kosten für Sie!
Bitte geben Sie möglichst das gesamte verdächtige Lebensmittel oder den Bedarfsgegenstand zusammen mit dem Kassenzettel ab. Das verdächtige Lebensmittel sollte möglichst bald gekühlt und bis zur Abgabe kühl aufbewahrt werden (z.B. im Tiefkühlfach des Kühlschrankes).
Online-Service
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Hinweise für Ihre Online-Meldung
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.