Bauliche Beschaffenheit und Betriebsstrukturen sind wichtige Basiselemente für die Lebensmittelhygiene. Schon bei der Planung eines Lebensmittelbetriebes, sei es für einen Neubau oder einen Umbau, sind zahlreiche lebensmittelrechtliche Vorgaben zu beachten. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Lebensmittelunternehmer oder Architekten rechtzeitig bei dem zuständigen Amtstierarzt/Amtstierärztin informieren.
Um Ihre individuelle Planung beurteilen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Plan mit allen zum Betrieb gehörenden Räumlichkeiten
- Einrichtungsplan (soweit vorhanden)
- Angaben zur Lüftung
- Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit
- Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter
Wenn Sie uns die Pläne per E-Mail zur Verfügung stellen, ist eine telefonische Beratung in den meisten Fällen ausreichend. Bei umfangreichen Planungen können wir Sie anhand der Originalpläne auch bei uns im Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen beraten.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen ist eine Bauberatung mit Objektbesichtigung vor Ort möglich.
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.