Für Menschen, die in Stuttgart Schutz suchen, stellt die Landeshauptstadt eine gute Gesundheitsversorgung bereit. Alle sollen medizinisch versorgt werden und sich ausreichend vor Krankheiten schützen können. Hier finden Menschen aus der Ukraine ausführliche Informationen über die Erstversorgung.
Auf der Flucht und in besonderen Notsituationen sind Menschen einem höheren Gesundheits- und Ansteckungsrisikoausgesetzt. Das kann die gesundheitliche Lage verschlechtern. Deshalb werden Erwachsene und Kinder zeitnah nach Ihrer Ankunft in Deutschland von einem Arzt untersucht. Durch diese vorgeschriebene Erstuntersuchung können mögliche Krankheiten erkannt werden. So schützen sich Geflüchtete und so wird auch verhindert, dass sich möglicherweise ansteckende Krankheiten ausbreiten können.
Neben der Erstversorgung ist auch die psychosoziale Beratung wichtig. Denn viele Schutzsuchende leiden seelisch unter den Folgen der Flucht. Diese Belastung endet nicht mit der Ankunft in Deutschland. Die Sorge um Freunde und Familienmitglieder, die im Herkunftsland oder an einem anderen Fluchtort geblieben sind, bedeutet ein hohes Maß an Stress und Unsicherheit.
Erstversorgung
Wo findet die Versorgung statt?
Die medizinische Versorgung der Schutzsuchenden in Stuttgart wird längerfristig in die medizinische Regelversorgung übergehen. Bewohner und Bewohnerinnen in Unterkünften wenden sich bitte an Betreuer und Helfer vor Ort, um einen passenden Arzt in der Nähe zu finden. Über die Arztsuche für alle Fachgebiete (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie ebenfalls Mediziner.
Wenn Sie Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen Sie sich vor dem Arztbesuch zwingend einen Behandlungsschein ausstellen lassen. Wo Sie einen Behandlungsschein erhalten, erfahren Sie unter Sozialhilfe.
Sie sind schwanger? Oder haben Sie gerade ihr Kind geboren?
In Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass eine Hebamme Sie begleitet - rund um die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und die Stillzeit. Zur Nachsorge kommt die Hebamme bis 12 Wochen nach der Geburt zu Ihnen. Das Angebot ist für Sie kostenlos.
Bei akuter Krankheit wenden Sie sich bitte an einen Hausarzt oder eine Hausärztin.
Bei akuter Krankheit abends, nachts und am Wochenende wenden Sie sich an einen Hausarzt oder eine Hausärztin unter der Rufnummer 116117:
Für Erwachsene: Die Notfallpraxis der Stuttgarter Ärzteschaft versorgt Patienten und Patientinnen von Montag bis Donnerstag von 19 Uhr abends bis 1 Uhr nachts, freitags bereits ab 14.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 7 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts.
Für Kinder: Die Notfallpraxis hat Montag bis Freitag von 19 - 22 Uhr und Samstag, Sonn- und an Feiertagen von 9 - 22 Uhr geöffnet. Ab 22 Uhr bis zum nächsten Morgen ist die Pädiatrisch Interdisziplinäre Notaufnahme (PINA) am Olgahospital für die Versorgung verantwortlich.
Bei Zahnschmerzen: Der zahnärztliche Notdienst hat Montag bis Donnerstag von 20 Uhr bis 6 Uhr und an den Wochenenden von Freitag ab 20 Uhr bis Montag 6 Uhr durchgehend geöffnet.
Zahnärztlicher Notfalldienst Stuttgart im Notdienstzentrum Stuttgart Schloßstr. 74 70176 Stuttgart Keine telefonische Anmeldung erforderlich
Bei Augenproblemen: Die augenärztliche Notfallpraxis hat freitags von 6 Uhr bis 22 Uhr geöffnet, an den Wochenenden von 8 Uhr bis Montag 22 Uhr durchgehend geöffnet.
Augenärztliche Notfallpraxis Katharinenhospital Stuttgart Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie Kriegsbergstrasse 60/Haus K Telefon: 0180 6071122
Hinweis: Im akutenNotfall, bei schweren Erkrankungen oder einem Unfallwählen Sie die Rufnummer 112.
Kann ich auch mein Kind untersuchen lassen?
Um Ihren Kindern eine bestmögliche Aufnahme in unsere Regelangebote (Schule, Kinderbetreuung etc.) zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen dringend eine medizinische Untersuchung Ihres Kindes von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin.
Damit werden mögliche Krankheiten erkannt und bekannte zum Beispiel auch chronische Erkrankungen versorgt. Damit bekommen nicht nur Ihre Kinder eine optimale Versorgung, sondern wir verhindern auch gemeinsam, dass sich ansteckende Krankheiten ausbreiten können.
Neben den Untersuchungen können dort eventuell notwendige Impfungen vorgenommen werden, die für den Schulbesuch und den Besuch von Betreuungseinrichtungen bzw. -angeboten erforderlich sind.
In den Räumlichkeiten des Stuttgarter Bildungscampus wird vorübergehend ein psychosoziales Zentrum eingerichtet, das schnell und ohne besondere Zugangsvoraussetzungen pädagogische, psychologische und psychiatrische Hilfe für Schutzsuchende leistet. Die Angebote umfassen niederschwellige Beratungsgespräche, Einzel- und Gruppenarbeit, Vermittlung an relevante Fachstellen und Sensibilisierung zu Fragen rund um die seelische Gesundheit.
Onlineberatungen und Kriseninterventionen sind auch möglich, ebenso Supervisionen und Gruppenangebote für bürgerschaftlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.
Die Angebote erfolgen in Kooperation mit erfahrenen Traumatherapeutinnen und Traumatherapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Psychologinnen und Psychologen, diese werden durch den Stuttgarter Bildungscampus e.V. und den evangelischen Kirchenkreis Stuttgart koordiniert und finanziert durch die Bürgerstiftung Stuttgart.
Das Angebot ist offen für alle schutzsuchenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Stuttgart, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts oder der Herkunft.
Impfungen
Welche Impfungen benötigen Geflüchtete?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Reihe von Impfungen für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Eine Übersicht über empfohlene Standardimpfungen für alle Altersgruppen gibt der Impfkalender der STIKO (Öffnet in einem neuen Tab)des Robert‐Koch‐Instituts. Damit keine Impflücken entstehen, informiert die Initiative „Mach den Impfcheck“ (Öffnet in einem neuen Tab) des Landes Baden‐Württemberg, worauf zu achten ist.
Zu Ihrem und dem Schutz Ihrer Kinder empfehlen wir vor allem folgende Impfungen:
Meningokokken: Insgesamt treten invasive Meningokokken-Erkrankungen zwar sehr selten auf. Der Krankheitsverlauf ist allerdings sehr schwerwiegend, im schlimmsten Fall tödlich. Ein komplizierter Verlauf einer Meningokokken-Infektion kann auch zu lebenslanger Behinderung führen. Die häufigsten Fälle betreffen Säuglinge und Kleinkinder unter 5 Jahren, das höchste Risiko besteht im 1. Lebensjahr. Die invasive Meningokokken-Erkrankung wird in Deutschland fast ausschließlich von vier Unterarten ausgelöst (den sog. Serogruppen: B, C, W, Y). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher Säuglinge und Kleinkinder gegen die Serogruppen Meningokokken B und Meningokokken C zu impfen.
Masern: Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf; besonders die Jüngsten haben ein erhöhtes Risiko für schwere Gesundheitsschäden. Kinder können aber durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Gegen Masern wird in Kombination zusammen mit Mumps, Röteln und gegebenenfalls Windpocken geimpft. Alle nach 1970 geborenen Menschen die in Deutschland zur Schule gehen, einen Kindergarten besuchen oder bereits vier Wochen in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, müssen einen Schutz gegen das Masernvirus vorweisen. Dies gilt auch für Menschen, die in solchen Einrichtungen arbeiten wollen. Kinder die 1 Jahr alt sind benötigen eine Masernimpfung, Kinder die 2 Jahre oder älter sind benötigen zwei Masernimpfungen.
Windpocken: Windpocken (verursacht durch Varizella-Zoster-Viren) sind sehr ansteckend. Schwere Krankheitsverläufe sind möglich. In Deutschland ist die Impfung gegen Windpocken generell empfohlen. Der Impfschutz ist besonders wichtig, für Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind und noch nicht an Windpocken erkrankt waren.
Diphtherie: Die Diphtherie ist eine ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Gift bestimmter Bakterien ausgelöst wird. Sie kann lebensbedrohlich sein. Daher wird allen Säuglingen und Kleinkindern eine Grundimmunisierung gegen Diphtherie mit einem 6-fach‐Impfstoff, bei dem auch gegen Tetanus, Keuchhusten, Polio (Kinderlähmung), Hib (Haemophilus Influenzae Typ b) und Hepatitis B geimpft wird, empfohlen. Diese Impfung sollte im Erwachsenalter aufgefrischt werden.
Das Gesundheitsamt Stuttgart berät Sie telefonisch allgemein zu allen empfohlenen Impfungen.
Bei individuellen Impffragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
Screening auf Tuberkulose
Wer muss sich untersuchen lassen?
Aufgrund ihrer Herkunft sowie durch Exposition während der Flucht und bei Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften besteht für Asylsuchende ein erhöhtes Tuberkulose‐Risiko.
Gemäß § 36 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben Personen, die in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge oder Asylsuchende aufgenommen werden sollen, ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer infektiösen Lungentuberkulose vorhanden sind.
Das ärztliche Zeugnis muss sich bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben – mit Ausnahme von Schwangeren, auf eine Röntgenaufnahme der Lunge stützen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die zuständige Betreuerin/den zuständigen Betreuer Ihrer Unterkunft.
Hinweis: Ohne Ihre Erlaubnis dürfen Ärztinnen und Ärzte keinerlei Informationen über Sie oder über Ihre Kinder an andere Personen oder Behörden weitergeben. Diese ärztliche Schweigepflicht wird von allen Ärztinnen und Ärzten sehr ernst genommen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.