Schutzsuchende aus der Ukraine, die neu nach Deutschland eingereist sind, können ohne Termin bei der Ausländerbehörde an drei Tagen zu den unten genannten Öffnungszeiten vorsprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde prüfen im Rahmen eines Clearings zunächst nur, ob Sie als Schutzsuchende unter § 24 Aufenthaltsgesetz fallen. Im Anschluss findet die ausländerrechtliche Erstregistrierung statt.
Nach dieser ersten Prüfung durch die Ausländerbehörde erfolgt gegebenenfalls eine Weiterleitung an das Amt für Soziales und Teilhabe. Dort wird eine mögliche Aufnahme in eine (Not-) Unterkunft für Flüchtlinge geprüft. Außerdem erhalten die Neuankömmlinge Informationen über mögliche Sozialleistungen. Andere aufenthaltsrechtliche Fragen werden erst während des weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet geklärt. Eine Kontaktaufnahme erfolgt automatisch durch die Ausländerbehörde.
Hinweis: Bitte kommen Sie für das Clearing, wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, erst kurz vor den angegebenen Öffnungszeiten. Es ist nicht erforderlich, mehrere Stunden vorher zu erscheinen.
Standort
Ausländerbehörde
Eberhardstr. 39
70173 Stuttgart
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr