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Landeshauptstadt Stuttgart

Ankommen

Leistungen zum Lebensunterhalt

Geflüchtete aus der Ukraine können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und seit dem 1. Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII beantragen.

Soziale Leistungen beantragen Geflüchtete beim Jobcenter Stuttgart oder beim Amt für Soziales und Teilhabe. (Symbolbild)

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Für das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II ist das Jobcenter Stuttgart zuständig. Den Antrag stellen können seit 1. Juni 2022:

  • Erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren und ihre Familienmitglieder, mit einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltsgenehmigung

Sozialhilfe

Für das Sozialgeld nach SGB XII und AsylbLG ist das Amt für Soziales und Teilhabe zuständig. Den Antrag stellen können:

· Personen über 65 Jahre und erwerbsunfähige Personen (SGB XII)

· Personen, bei denen noch keine Aufenthaltsgenehmigung oder Fiktionsbescheinigung vorliegt (AsylbLG).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Getty Images/LaylaBird