Verantwortliche im Sinne der DSGVO
Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
E‐Mail: infostuttgartde
Die konkreten Angaben zu den verantwortlichen für das Online‐Angebot finden Sie im Impressum.
Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart
Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, die die Landeshauptstadt Stuttgart nicht betreffen, können Sie sich gerne an den Landesbeauftragten für Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab) wenden. Das ist Ihr zentraler Ansprechpartner des Landes Baden‐Württemberg für Datenschutz. Dort können Sie auch eine Beschwerde einreichen.
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Gesundheitsamt Stuttgart mit personenbezogenen Daten umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Die jeweiligen detaillierten Datenschutzinformationen zu den Leistungen des Gesundheitsamtes finden Sie auf einzelne, verlinkte Themen-Seiten von stuttgart.de bzw. unten stehend zum Downloaden:
- Einschulungsuntersuchung
- Hebammensuche und -anmeldung
- Meldepflichtige Erkrankungen
- Schulgesundheitsfachkräfte
- Sozialdienst für mit Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
- Sozialdienst Prostitution
- Trinkwasserverordnung
- Zahnärztliche Untersuchung
- Zentrale Informations‐ und Beratungsstelle ZIB
- Post und Long COVID
- Gesund aufwachsen
- Multiresistene Erreger
- Lebensmittelhygiene
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Förderung freier Träger
- Förderprogramm kinderärztliche Versorgung
- Amtsärztliche Gutachten – Informationen zum Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)PDF-Datei220,00 kB
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht §20a IfSG - Informationen zum Datenschutz gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)PDF-Datei184,65 kB
- Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz - Informationen zum Datenschutz gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)PDF-Datei184,17 kB
- Infektionsschutz - biologische Gefahrenlagen - Informationen zum Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)PDF-Datei147,36 kB
- Information sheet on data protection - Infection control in the case of a biological hazard situationPDF-Datei147,82 kB
- NiSV (nichtionisierende Strahlung) - Informationen zum Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)PDF-Datei44,12 kB
- TB-, HIV/STI-Sprechstunde - Informationen zum Datenschutz gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)PDF-Datei218,28 kB
- Fortbildungen pädagogischer Fachkräfte - Informationen zum Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)PDF-Datei26,95 kB
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
- Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
- Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).