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Landeshauptstadt Stuttgart

Gesundheitsberatung

Hebammen in Stuttgart

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind prägende Ereignisse im Leben der Frauen, Kinder und der ganzen Familie. Eine Betreuung durch eine Hebamme ist für diese Zeit notwendig und wünschenswert. Derzeit arbeiten zu wenige Hebammen freiberuflich in Stuttgart. Das Gesundheitsamt bietet deshalb Unterstützungen an.

Jede Frau hat Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme. Um die aktuelle Versorgungslücke in Stuttgart zu schließen, gibt es für hebammensuchende Frauen und freiberuflich tätige Hebammen Unterstützungen. (Symbolbild)

Hebamme in Stuttgart finden

Falls Sie auf eigene Initiative keine Hebamme für die Betreuung in der Schwangerschaft, für die Geburt oder das Wochenbett finden konnten, unterstützen wir Sie gerne und leiten Ihre Anfrage an freiberufliche Hebammen im Netzwerk des Gesundheitsamts Stuttgart weiter. Hier finden Sie das  Kontakformular der Hebammenkoordinierungsstelle. (Öffnet in einem neuen Tab)

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anfragen aus Stuttgart und den folgenden Gebieten bearbeitet werden können: Gerlingen, Ditzingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Fellbach, Ostfildern und Leinfelden-Echterdingen.

Sollten Sie weiterhin in Ihrer Umgebung keine Hebamme finden, suchen Sie weiter und melden Sie sich gegebenenfalls nochmal nach der Geburt bei den Hebammen in Ihrem Umkreis. Manchmal ergeben sich spontan freie Kapazitäten. Bei Ihrer Suche können Ihnen nachfolgende Seiten gegebenenfalls weiterhelfen: die  Hebammenliste vom GKV Spitzenverband (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die  Hebammensuche Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab).

Angebote zur Hebammenakutversorgung

Ihr Kind ist schon geboren und Sie haben noch keine Hebamme gefunden? Freiberufliche Hebammen in Stuttgart bieten in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart die Hebammenakutversorgung ab dem 10. September 2024 am Dienstag, Donnerstag und Samstag ganzjährig an:

  • Die Hebammenakutversorgung bietet tageweise medizinisch notwendige Unterstützung im Wochenbett durch verschiedene freiberufliche Hebammen.
  • Die Wochenbettbetreuung erfolgt aufsuchend und kann frühestens nach der U2-Untersuchung und dem erfolgten Stoffwechseltest stattfinden.
  • Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Die Anmeldung sollte bis spätestens am Vorabend des gewünschten Besuchstags bis 18 Uhr bei der zuständigen Hebamme erfolgen. Welche Hebamme für Sie zuständig ist, erfahren Sie über den Einsatzplan der freiberuflichen Hebammen, den Sie zusammen mit dem Informationsbrief für Familien entweder in der Geburtsklinik erhalten oder auf dieser Seite herunterladen können.

Ein Behandlungsvertrag zwischen Hebamme und Ihnen ist erforderlich. Diesen erhalten Sie nur bei der Hebammenkoordinierungsstelle per E-Mail unter  hebammenversorgung-stuttgartstuttgartde oder direkt bei Ihrer Hebamme.

Hilfe in der Stuttgarter Umgebung

Wenn Sie keine Hebamme finden konnten, können Sie auch die Hebammensprechstunden in der Umgebung nutzen.

Informationen für freiberuflich tätige Hebammen

Hebammen, die neu in Stuttgart freiberuflich tätig werden möchten, melden sich bitte unter Beifügung einer Kopie Ihrer Hebammenurkunde bei der  Hebammenkoordinierungsstelle im Gesundheitsamt. Das Formular zur An- und Abmeldung (siehe Downloads) bitte auch für Änderungen der Adresse, des Namens und gegebenenfalls die Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme in Stuttgart verwenden. Grundlage der Anmeldung ist die  Hebammenberufsverordnung BW (HebBO-BW) (Öffnet in einem neuen Tab).

Informationen zu Fortbildungen werden über den Hebammeninformationsverteiler versendet. Sollten Sie an Fortbildungen interessiert sein, ist es erforderlich, dass Sie sich über das Anmeldeformular für den Informationsverteiler anmelden.  

Freiberufliche Hebammen können beim Gesundheitsamt für eine außerklinische Geburt in Stuttgart einen städtischen Zuschuss in Höhe von 100 Euro geltend machen. Die entsprechenden Geburtsdokumentationen sowie das ausgefüllte Formular (siehe Downloads) sind der  Hebammenkoordinierungsstelle vorzulegen.

Gesundheitsamt

Abteilung Gesundheitsförderung und Planung - Hebammenkoordinierungsstelle

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