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Landeshauptstadt Stuttgart

Ambulante ärztliche Versorgung

Förderprogramm kinderärztliche Versorgung

Auch in Stuttgart fehlen inzwischen Ärztinnen und Ärzte. Besonders betroffen ist die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Um die Ansiedlung, den Erhalt und den Ausbau von Kinder- und Jugendarztpraxen zu unterstützen, hat die Landeshauptstadt ein Förderprogramm beschlossen.

Großes Herz für kleine Patienten: In der Kinderarztpraxis werden Erkrankungen behandelt, Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt und Impfungen vorgenommen. (Symbolbild)

Die ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Stuttgart steht vor wachsenden Herausforderungen. Die Gründe sind vielfältig: Unter anderem erschweren die Niederlassungsbedingungen den Zugang zu neuen Praxen. Außerdem gehen immer mehr Ärzte in den Ruhestand und es gibt zu wenig Nachwuchs, um Kinderarztpraxen nachzubesetzen.

Um diesen Defiziten entgegenzuwirken, haben Bürgermeisterin Dr. Alexandra Sußmann und Bürgermeister Thomas Fuhrmann im Jahr 2022 den Runden Tisch „Kinder- und jugendärztliche Versorgung in Stuttgart“ ins Leben gerufen. Alle an der Versorgung beteiligten Akteure haben mögliche Maßnahmen zusammengetragen, die nun sukzessive umgesetzt werden. Das Gesundheitsamt begleitet und koordiniert diese Maßnahmen.

Auch andere städtische Stellen unterstützen seit Jahren die Verbesserung der ambulanten Versorgungslage. Ärztliche Bedarfe werden beispielsweise schon bei der Stadtplanung berücksichtigt. Zudem bietet die  städtische Wirtschaftsförderung eine Anlaufstelle mit Lotsenfunktion in die Verwaltung für interessierte Ärztinnen und Ärzte.

Fördermaßnahmen

Um die Anreize für Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen und so die kinder- und jugendärztliche Versorgung zu verbessern, hat der Gemeinderat ein  Förderprogramm beschlossen. Im Doppelhaushalt 2024/2025 stehen dafür 260.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen die Niederlassungsbedingungen verbessern, Praxisübernahmen unterstützen und Teilzeitanstellungen finanziell fördern.

Fördermöglichkeit Förderbetrag 
Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis (EPX) 40.000 €
Gründung oder Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 80.000 €

Gründung einer Zweigpraxis (ZPX) oder Übernahme einer Praxis und Fortführung als ZPX

20.000 €
Anstellung (außer Jobsharing, Sicherstellungsassistenzen) 10.000 €

Fusion zur BAG oder zum MVZ oder Beitritt zur ärztlichen Kooperation 

20.000 €

Wird das Vorhaben in einem Stadtbezirk errichtet, in welchem bislang keine kinderärztliche Niederlassung vorhanden ist, kann für die Neugründung an diesem Leistungsort eine zusätzliche Förderung von 40.000 Euro abgerufen werden. Die Zusage der zusätzlichen Förderung erfolgt nach Prüfung durch die Gesundheitsplanung.

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Abteilung Gesundheitsförderung und Planung

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