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Landeshauptstadt Stuttgart

Schwangerschaft und Geburt

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes. Gleichzeitig ermöglicht der Schutz der Mutter, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist.

Damit der Arbeitgeber die im Mutterschutz festgelegten Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen ihm Schwangerschaft und Entbindungstermin mitgeteilt werden, sobald die Schwangerschaft bekannt wird (die Mitteilung ist aber keine Pflicht). Die Mutterschutzfrist umfasst den Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt (bzw 12 Wochen bei Früh – oder Mehrlingsgeburten)

Schwangere, die bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, beantragen Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.  Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern privat oder gesetzlich familienversichert, können unter Umständen ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro erhalten. Zuständig ist das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Die ärztliche Bescheinigung, die für die Beantragung benötigt wird, stellen Ärzt*innen oder die Hebamme sieben Wochen vor dem Entbindungstermin aus.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne kostenlos bei der Städtischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte.

Mutterschutz: besondere Vorschriften am Arbeitsplatz

Beim Mutterschutz spielen Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass Sie als werdende Mutter in einem Anstellungsverhältnis (auch Teilzeit etc.) stehen und sich Ihr Arbeitsplatz in Deutschland befindet. Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes ist Ihr Arbeitgeber. Er muß die gesetzlichen Mutterschutzvorgaben zum Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz und Leistungsrecht beachten und umsetzen.

In Baden-Württemberg wird die Einhaltung der Mutterschutzregelungen von den Regierungspräsidien überwacht.  Merkblätter und Informationen zu Tätigkeiten sowie Mustervordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der  Webseite des Regierungspräsidiums zum Thema Mutterschutz (Öffnet in einem neuen Tab).

Gerne können Sie dazu auch ein persönliches Gespräch bei der Städtischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte vereinbaren.

Jugendamt

Städtische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte (nach § 219 StGB)

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