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Landeshauptstadt Stuttgart

Schwangerschaft und Geburt

Schwangerschaftsabbruch

Sie sind ungewollt schwanger und denken an einen Schwangerschaftsabbruch oder haben sich bereits für diesen Schritt entschieden? Durch eine ungeplante Schwangerschaft können viele Fragen entstehen, oft auch Ängste und Konflikte. Die Stadt Stuttgart unterstützt sie dabei mit einer vertraulichen und kostenlosen Beratung.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung jedoch unter bestimmten Bedingungen strafffrei.

  • Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen.
  • Es dürfen seit der Empfängnis (Befruchtung) nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, wenn nicht vom Tag der Befruchtung, sondern vom ersten Tag der letzten Monatsblutung gerechnet wird.
  • Sie müssen den Beratungsschein erhalten haben.
  • Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen.
Jugendamt

Städtische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte (nach § 219 StGB)

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