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Landeshauptstadt Stuttgart

Schwangerschaft und Geburt

Elterngeld und Elterngeld plus

Wenn Sie als Elternteil oder auch gemeinsam als Eltern Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Es schafft einen Ausgleich, falls Sie weniger Einkommen haben, weil Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld kann ab Geburt bezogen werden und wird nach Lebensmonaten ausgezahlt. Es bestehen verschiedenen Varianten von Elterngeld:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus 

Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen. Danach sind noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus möglich - dies allerdings mit einigen Einschränkungen.

Eine Rechtsberatung zu den Themen Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie direkt bei der L-Bank. Wir können Ihnen Informationen zu den Grundzügen und den Rahmenbedingungen für Ihre eigenständige individuelle Planung anbieten. Vorausberechnungen werden weder von der L-Bank noch von uns vorgenommen. Der Elterngeldrechner auf der Internetseite des Familienportals des Bundes hilft ebenfalls bei der Planung.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von vielen Fragen ab. Zum Beispiel, welche Variante Sie wählen, wieviel Einkommen Sie bisher hatten, ob Sie Mehrlinge bekommen oder bereits kleine Kinder haben. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro. Auch wenn Sie bisher kein Einkommen hatten, erhalten Sie den Mindestbetrag. Als Basiselterngeld bekommen Sie ansonsten normalerweise 65 Prozent des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt.

Wie hoch Ihr Elterngeld ist, können Sie sich unverbindlich ausrechnen lassen vom Elterngeld-Rechner auf der  Webseite des Familienportals (Öffnet in einem neuen Tab).

Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank Karlsruhe, die auch berät unter der gebührenfreien Telefon-Hotline: 0800 6645471.

Alternativ können Sie auch einen Termin bei der Städtischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte vereinbaren.

Jugendamt

Städtische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte (nach § 219 StGB)

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