Anspruch auf Elternzeit haben sowohl Mütter als auch Väter. Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung von der Arbeit bis zu drei Jahren verlangen. Dies ist möglich in jedem Arbeitsverhältnis - egal ob Teilzeit, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten auch keinen Lohn. Es besteht dafür Kündigungsschutz. Zum Ausgleich und als Lohnersatz können Sie dann Elterngeld beantragen.
Das ist bei Elternzeit zu beachten
Elternzeit muss bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin schriftlich eingereicht werden und zwar spätestens sieben Wochen vor dem Beginn. Dabei können Sie als Eltern frei entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt und für wie lange. Nach Beendigung der Elternzeit haben die Mütter und Väter einen Anspruch auf ihren alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Beratungsangebote
Die Regelungen zum Thema Elternzeit stehen im Zusammenhang mit dem Thema Elterngeld und sind sehr komplex geworden. Es empfiehlt sich eine kostenlose und individuelle Beratung und Information zur Planung Ihrer Elternzeit und den finanziellen Möglichkeiten während der Zeit. Vereinbaren Sie gerne dazu einen Termin bei der Städtischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte.
Zusätzlich gibt es für alle Fragen zur Elternzeit auch das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Angebot ist für Eltern, aber auch Arbeitgeber da.
Service-Telefon: 030 201 79 130
Auf der Webseite des Familienportals finden Sie einen Elternzeitrechner (Öffnet in einem neuen Tab).