Nicht aufgenommen sind die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und zeitlich nur begrenzt geltende Vorschriften. Im Bedarfsfall können diese bei den jeweiligen Fachämtern eingesehen werden.
Das Haupt- und Personalamt der Landeshauptstadt Stuttgart betreut das "Stuttgarter Stadtrecht" und gibt es heraus, übernimmt aber für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung. Das "Stuttgarter Stadtrecht" ist keine amtliche Bekanntmachung; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die nach der Bekanntmachungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlichten Fassungen. Dies ist in der Regel eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Bisher wurden die Vorschriften in dem Layout, das für die in Papierform erstellte Ergänzungslieferung notwendig war, auch an dieser Stelle veröffentlicht. Inzwischen ist bei der Landeshauptstadt Stuttgart die Entscheidung gefallen, auf die einmal jährlich erschienene Ergänzungslieferung zu verzichten; sie endet daher mit der 21. Ergänzungslieferung, Stand August 2018. Die in der Zwischenzeit neu hinzugekommenen Änderungen sind hier ebenfalls enthalten, jedoch mit dem Zusatz auf Seite 1 unten (22. Ergänzungslieferung - 2019).
Künftig finden Sie unter dem Stichwort "Stadtrecht" eine modernere und aktuelle Version des Stadtrechts. Jede Vorschrift enthält dann auf der letzten Seite eine "Historienübersicht". Diese dokumentiert den Erstbeschluss der Vorschrift und die im Weiteren erfolgten Änderungen jeweils einschließlich Hinweisen zur zugrundeliegenden Gemeinderatsdrucksache, dem Veröffentlichungsdatum der Vorschrift und zum Inkrafttretensdatum bzw. den Inkrafttretensdaten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Übergangsphase die Historienübersicht noch unvollständig sein kann. Das Layout wird nach und nach auf die neue Version umgestellt.
Das Stadtrecht selbst ist in 10 Ordnungsgruppen gegliedert. Hinter diesen sind die Titel der Vorschriften hinterlegt und können dort direkt aufgerufen werden.
Das bisher gegen Kostenersatz beim Haupt- und Personalamt, Sachgebiet "Organisation der kommunalen Selbstverwaltung", erhältliche "Stuttgarter Stadtrecht" in Papierform (Ordner) wurde eingestellt.
Verwaltung
Stadtrecht der Landeshauptstadt Stuttgart
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Landeshauptstadt Stuttgart bilden die Satzungen und Ordnungen, Statuten und Entgeltregelungen. Nicht aufgenommen sind die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und zeitlich nur begrenzt geltende Vorschriften. Im Bedarfsfall sind diese bei den jeweiligen Fachämtern einsehbar.