Antidiskriminierungserklärung
Die Antidiskriminierungserklärung der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein deutliches Zeichen sowohl in die Stadtgesellschaft wie gleichzeitig in die Stadtverwaltung hinein. Im Ältestenrat des Gemeinderats wurde die Erklärung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die vorliegende Erklärung begründet sich auf einer Vielzahl von Anlässen, die seit geraumer Zeit im Gemeinderat, in der Verwaltung, aber auch in der Öffentlichkeit thematisiert wurden und werden, und die bei weitem nicht nur den Antisemitismus betreffen. So liegen beispielsweise Morddrohungen gegenüber Mitgliedern städtischer Gremien vor, oder es sind Ereignisse geschehen wie der Mordanschlag in Halle an der Saale mit einem rechtsextremistischen Hintergrund. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sehen sich immer wieder Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart bekennt sich damit klar zur gleichberechtigten Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Leben, erkennt vielfältige Lebensformen an und stellt sich gegen alle Formen von Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Antisemitismus, Ausgrenzung und Rassismus. Sie tritt entschlossen allen Anfeindungen, Bedrohungen und Übergriffen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern entgegen.
Die Erklärung soll als Grundlage für darauf aufbauende Handlungsvorgaben oder -konzepte in der Verwaltung dienen.
UN-Behindertenrechtskonvention
Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist in der Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Die UN-BRK verfolgt das Ziel einer Gesellschaft, nach deren Grundverständnis alle Menschen verschieden sind und jeder Stärken und Schwächen besitzt, mit denen er sich in das gesellschaftliche Leben einbringen kann. Inklusion verfolgt dabei die Prinzipien der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt (Diversität). Heterogenität ist damit normale (positive) Gegebenheit. In der Konsequenz bedeutet das, dass Barrieren abgebaut werden, die Gesellschaft sich öffnet und sich mit ihren Strukturen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung anpasst.
Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung sehr ernst. Insbesondere tritt die Landeshauptstadt Stuttgart dafür ein, dass die Stuttgarter Stadtgesellschaft zu einem inklusiven Gemeinwesen im Sinne der UN-BRK entwickelt wird, in dem Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich miteinander leben, lernen, wohnen und arbeiten. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 folgendes Leitbild beschlossen:
Leitbild
1. Der Gemeinderat erkennt ausdrücklich die Ziele der UN-BRK an und unterstützt insbesondere deren Umsetzung in der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Ziel ist eine Stadtgesellschaft, in der das Vorhandensein von Unterschieden Normalität ist, in der Barrieren abgeschafft sind und in die sich jeder Mensch mit seinen Besonderheiten einbringen kann.
3. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger insgesamt mehr Verständnis für die Menschen mit Behinderung, für ihre Rechte und Bedürfnisse sowie für ihre Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Stadtgesellschaft entwickeln.
4. Die Stadtgesellschaft wird unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung zu einem pluralistischen, inklusiven Gemeinwesen weiterentwickelt, in welchem alle Menschen ihren Platz haben und in dem die Verschiedenheit und die Unterschiedlichkeit der Individuen, aus denen es sich zusammensetzt, respektiert und als Bereicherung empfunden wird.
5. Menschen mit Behinderung sind sichtbarer Teil der Stadtgemeinschaft. Dem Gemeinderat ist es ein besonderes Anliegen, dass sie die Möglichkeit haben, selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben und diese mit zu gestalten.
6. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Vorgänge, Strukturen, Angebote, Dienste und Einrichtungen derart gestaltet sind, dass sie für alle Menschen - also auch besonders für Menschen mit Behinderung - zugänglich und angemessen sind.
7. Der Gemeinderat stellt sich gemeinsam mit der Stadtgesellschaft den Herausforderungen der UN-BRK, indem er deren Ziele auf Basis der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses für den Stuttgarter Fokus-Aktionsplan schrittweise umsetzt und Inklusion in allgemeines, politisches Handeln einbezieht.
Erläuterung / Begründung:
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 den "Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" vorgestellt. Unter Koordination des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat die Landesregierung ebenfalls einen Umsetzungsplan für seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich beschlossen und zugleich die Ministerien mit der Umsetzung beauftragt. Der Aktionsplan wurde im Oktober 2015 bei einem Landesinklusionstag der breiten Öffentlichkeit erläutert und in Fachforen vertieft behandelt.
Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses damit begonnen, die Ziele der UN-BRK auf den kommunalen Aufgaben- und Verantwortungsbereich zu übertragen und einen Fokus-Aktionsplan für ihren Aufgabenbereich zu erstellen. Die Landeshauptstadt Stuttgart knüpft damit an die Aktionspläne auf Bundes- und Landesebene an.
Im Rahmen des Stuttgarter Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung eines Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK, an dem Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe, interessierte und fachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung mitgewirkt haben, wurden zahlreiche Maßnahmenvorschläge und Forderungen erarbeitet, die nun sukzessive umgesetzt werden müssen. Der Gemeinderat unterstützt, befördert und begleitet dieses Verfahren. Das Leitbild zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK schafft einen Rahmen für das allgemeine und politische Handeln im Zuge der anstehenden Veränderungsprozesse in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Agenda 2030 – 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im September 2015 die „Agenda 2030“ für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Das Ziel: Die Verbesserung hin zu einer Welt, in der jeder ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich effektiv handelt. Dafür setzt sich auch die Stadt Stuttgart verstärkt ein. Erfahren Sie mehr darüber, wie die Stadt die Umsetzung der Ziele vorantreibt: Stuttgart global und nachhaltig
Public Corporate Governance
Zur Verbesserung der Unternehmensleitung, -überwachung und -transparenz bei den städtischen Beteiligungsunternehmen hat die Landeshauptstadt Stuttgart eine „Public Corporate Governance der Landeshauptstadt Stuttgart“ beschlossen. In ihr sind Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle zusammengefasst, die eine verbindliche Grundlage für alle Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt Stuttgart darstellen sollen.
Das Regelwerk zur Public Corporate Governance besteht aus zwei Teilen:
Teil A
Der Teil A, der eigentliche Public Corporate Governance Kodex, enthält neben den gesetzlichen Bestimmungen in Form von Festlegungen, Empfehlungen und Anregungen wesentliche Standards zur verantwortungsvollen Führung von öffentlich finanzierten Unternehmen.
Teil B
Teil B dient der praktischen Umsetzung und enthält konkrete Vorgaben und geeignete Instrumente, um die notwendige Transparenz und Kontrolle im Zusammenspiel von Beteiligungsgesellschaft und deren Gesellschafterin Stadt (Beteiligungsverwaltung) praktikabel, effizient und nachhaltig zu ermöglichen.
Die Public Corporate Governance der Landeshauptstadt Stuttgart wird regelmäßig im Hinblick auf neue Entwicklungen überprüft und kann bei Bedarf angepasst werden.