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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Sitzverteilung im Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“ wie es in der Gemeindeordnung heißt und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Die Zahl der Stadträtinnen und Stadträte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Hinweis: Am 9. Juni 2024 haben die Wählerinnen und Wähler einen neuen Gemeinderat gewählt. Das amtliche Endergebnis können Sie hier einsehen:  www.stuttgart.de/wahlergebnisse (Öffnet in einem neuen Tab). Der neue Gemeinderat tritt am Mittwoch, 24. Juli 2024, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Partei/Wählervereinigung/Zusammenschlüsse  Sitze
Bündnis90/Die Grünen 14
CDU 12

SPD

7
Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei* 
SÖS (2 Sitze), DIE LINKE (2 Sitze), Die Piraten (1 Sitz), Tierschutzpartei (1 Sitz)
6
Fraktionsgemeinschaft PULS* 
Die STAdTISTEN (2 Sitze), Die Partei (1 Sitz), Junge Liste (1 Sitz), parteilos (1 Sitz)
5
FDP 4
Freie Wähler 4
AfD
AfD (3 Sitze), parteilos (1 Sitz)
4
Stuttgarter Liste
3
Fraktionsloses Mitglied
1

*Die Stadträtinnen und Stadträte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Stadträten bestehen. Ein Stadtrat darf nicht mehreren Fraktionen angehören. Die  Finanzierung des Gemeinderats setzt sich für die Fraktionen zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag. Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats erhalten den Kopfbetrag.

Haupt- und Personalamt

Geschäftsstelle des Gemeinderats

Symbolbild Organisations-Kontakt

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Bildnachweise

  • Max Kovalenko/Stadt Stuttgart
  • Leif Piechowsky/Stadt Stuttgart