Partei/Wählervereinigung/Zusammenschlüsse | Sitze |
---|---|
CDU | 14 |
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN | 14 |
SPD und Volt* |
9 |
AfD | 5 |
Die Linke und SÖS* Die Linke (3 Sitze), SÖS (2 Sitze) |
5 |
Freie Wähler* Freie Wähler (4 Sitze), Stuttgarter Liste (1 Sitz) |
5 |
FDP | 4 |
PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE* Die Stadtisten (1 Sitz), DIE PARTEI (1 Sitz), Klimaliste (1 Sitz) |
3 |
Tierschutzpartei Einzelmitglied |
1 |
*Die Stadträtinnen und Stadträte können sich zu Fraktionen und Gruppen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Stadträten bestehen. Ein Stadtrat darf nicht mehreren Fraktionen angehören. Die Finanzierung des Gemeinderats setzt sich für die Fraktionen zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag. Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats erhalten den Kopfbetrag.
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) (Öffnet in einem neuen Tab) das „Hauptorgan der Gemeinde“ und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats ist im Stadtrecht der Landeshauptstadt Stuttgart festgelegt.