Die Ehrenordnung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinderatsmitglieder, die mehr Transparenz schaffen soll. Sie soll die Stadträte und Stadträtinnen vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und ihnen in problematischen Situationen mehr Sicherheit geben.
Nach Nr. 13 b) der Ehrenordnung übermitteln die Gemeinderatsmitglieder zwecks Veröffentlichung im Internet dem Oberbürgermeister jährlich freiwillig in tabellarischer Form Angaben zu ihren ausgeübten oder erlernten Berufen, ihren Mitgliedschaften in Kontrollgremien, in Organen verselbständigter Aufgabenbereiche der Stadt sowie in sonstigen privatrechtlichen Unternehmen und ihre Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.