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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Ältestenrat, Ausschüsse und Beiräte

In einer Stadtverwaltung muss einiges beschlossen werden. Stadträte haben dementsprechend viele Entscheidungen zu treffen. Um Sachfragen gründlicher vorzuberaten, gliedert sich der Gemeinderat in den Ältestenrat, in Ausschüsse und Beiräte. Die Richtlinien legt die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg fest.

In die Ausschüsse und Beiräte werden besonders fachkundige Stuttgarter Stadträte entsandt. Die Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat haben das Recht, an Stelle eines gewählten Ratsmitgliedes sachkundige Einwohner und Bürger in Ausschüsse und Beiräte zu entsenden. Sie ersetzen dann ein Ratsmitglied mit vollem Rederecht in dem entsprechenden Ausschuss. Ein Stimmrecht haben diese sachkundigen Einwohner und Bürger jedoch nicht.

Die Ausschüsse tagen wie der Gemeinderat allgemein öffentlich.

Ältestenrat

Der Ältestenrat berät mit dem Oberbürgermeister Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Gemeinderat. Er setzt sich aus Vertretern der Fraktionen zusammen.

 Ältestenrat

Beschließende Ausschüsse

Beratende Ausschüsse

Beiräte

Erläuterungen und Hinweise