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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Selbstbestimmungsgesetz

Am 1. November 2024 tratt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG).

Mit dem SBGG haben Sie als  transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person (Öffnet in einem neuen Tab) die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem  Standesamt die bisher im Geburten- oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern.

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