Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Postanschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Telefon
0711 21657430Telefon
0711 21657431Telefon
0711 21657432Telefon
0711 21657435Telefon
0711 21681055Fax
0711 21657433Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
Öffnungszeiten mit Terminvereinbarung:
· Montag: 8:30 – 13:00 Uhr
· Mittwoch: 8:30 – 13:00 Uhr
· Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
· Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr
Terminvereinbarung: vaihingenstandesamt.stuttgartde
Ihren Termin um aus der Kirche auszutreten können Sie hier vereinbaren:
https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/kirchenaustritt‐erklaeren.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie können Ihren Wunschtermin und Ihren Wunschtrauort für Ihre Trauung bis zu 18 Monate im Voraus online reservieren:
https://traukalender.stuttgart.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine Übersicht über alle Wunschorte finden Sie auf
https://www.stuttgart.de/buergerinnen‐und‐buerger/heiraten/wunschtrauorte.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Alle unsere Online‐Angebote sehen Sie auf https://service.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von
• 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
• 110 Jahren für Geburtenregister
• 30 Jahren für Sterberegister
aktuell gehalten. Hieraus erteilt das Standesamt Urkunden und Auskunft service.stuttgart.de/.
Ältere Personenstandseinträge können beim Stadtarchiv Stuttgart ( https://www.stuttgart.de/stadtarchiv/ (Öffnet in einem neuen Tab)) eingesehen werden.
Anfahrt
Anschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Auskunft zur Geburtszeit
- Ehefähigkeitszeugnis – Ausstellung beantragen
- Eheschließung anmelden
- Geburtsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft – Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Vaterschaft‐ Anerkennung erklären und beurkunden lassen