Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Standesamt Stuttgart‐Sillenbuch
Aixheimer Straße 28
70619 Stuttgart
Aixheimer Straße 28
70619 Stuttgart
Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Terminvereinbarung: standesamt.sillenbuchstuttgartde
Anfahrt
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Standesamt Stuttgart‐Sillenbuch
Aixheimer Straße 28
70619 Stuttgart
Aixheimer Straße 28
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Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Anschlusserklärung eines Kindes an die Namensänderung seiner Eltern (oder eines Elternteils) – auch Volljährige
- Auskunft zur Geburtszeit
- Bestimmung gemeinsamer Doppelname in der Ehe / Widerruf Ehename / Widerruf einseitiger Doppelname
- Doppelname (einseitig)
- Doppelname für ein Kind bestimmen
- Ehefähigkeitszeugnis – Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Ehenamen bestimmen mit Rechtswahl
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
- Einbennung / Rückbenennung eines Kindes – auch Volljährige
- Geburtsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt – beglaubigte Abschrift aus dem Kirchenaustrittsregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft – Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Namenserteilung für ein Kind durch einen Elternteil
- Namensrecht (ab 01.05.2025)
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Neubestimmung des Familiennamens durch eine volljährige Person
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Vaterschaft‐ Anerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe