Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)

Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und jetzt dem deutschen Recht unterstehen, können eine Erklärung abgeben zur Namensangleichung von Vor‐ und Familiennamen an das deutsche Recht.

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise