Alle Menschen, ob jung oder alt, sollen sich im öffentlichen Raum wohlfühlen und in angenehmen Miteinander ihre Zeit verbringen können.
Besseres Sicherheitsgefühl
Nach wie vor ist Stuttgart eine der sichersten Großstädte in Deutschland, dennoch ist das Sicherheitsgefühl sehr beeinträchtigt. Seit 1997 gibt es in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft zwischen der Polizei und der Stadtverwaltung. Ergänzt wurde die Sicherheitspartnerschaft im Jahr 2020 mit dem Maßnahmenkatalog „Stuttgart sicher erleben“. Ziel ist es, durch ein Bündel an Maßnahmen das Sicherheitsgefühl der Menschen gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden zu verbessern. Alle Menschen, ob jung oder alt, sollen sich im öffentlichen Raum wohlfühlen und in angenehmen Miteinander ihre Zeit verbringen können.
Sicheres Stuttgart
Nach wie vor ist Stuttgart eine der sichersten Großstädte in Deutschland, dennoch ist das Sicherheitsgefühl sehr beeinträchtigt. Seit 1997 gibt es in der Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft zwischen der Polizei und der Stadtverwaltung. Ergänzt wurde die Sicherheitspartnerschaft im Jahr 2020 mit dem Maßnahmenkatalog „Stuttgart sicher erleben“. Ziel ist es, durch ein Bündel an Maßnahmen das Sicherheitsgefühl der Menschen gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden zu verbessern. Alle Menschen, ob jung oder alt, sollen sich im öffentlichen Raum wohlfühlen und in angenehmen Miteinander ihre Zeit verbringen können.
1. Brennpunktorientierte Präsenzstreifen, Kontrollmaßnahmen und Schwerpunktaktionen
Die Polizei in Stuttgart stellt lageorientiert einen hohen Kräfteansatz für die „Sicherheitskonzeption Stuttgart“ (SKS) sicher. Lageabhängig werden zielgerichtet Kräfte des Polizeipräsidiums eingesetzt. Dabei arbeitet sie eng mit weiteren Partnern – insbesondere der Bundespolizei – zusammen und prüft niederschwellig die Möglichkeit gemeinsamer Einsätze sowie Zusammenarbeitsformen wie etwa Fahndungstagen.
2. Schwerpunktaktionen im öffentlichen Raum
Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zusätzlich zu stärken, werden alle verfügbaren Kräfte im innerstädtischen Bereich bei Fahndungstagen gebündelt. So können gezielt die Rauschgiftkriminalität, aber auch Verstöße gegen gewerbe‐ und jugendschutzrechtliche Vorschriften kontrolliert und sanktioniert werden. Die Kontrollen werden von Zivilkräften begleitet. Diese Schwerpunktaktionen umfassen auch An‐ und Abreisewege zu relevanten Zeiten am Wochenende.
3. Einrichtung einer spezifischen Ermittlungseinheit
Die Bearbeitung von Gewaltstraftaten und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung in der Innenstadt an den Wochenenden wird durch eine spezifische Ermittlungseinheit übernommen. Hier liegt die Annahme zugrunde, dass Personen immer wieder gezielt die Stuttgarter Innenstadt aufsuchen und hier Straftaten verüben. Die spezifische Ermittlungseinheit soll diese Intensivtäter identifizieren und die Ermittlungsverfahren zentral bearbeiten.
4. Konsequentes Vorgehen gegen Intensivtäter
Die landesweite Konzeption zur Erkennung und Bearbeitung von Mehrfach‐ und Intensivtätern Baden‐Württemberg (MIT‐BW) für Tatverdächtige ab 18 Jahren soll konsequent angewendet werden. Dadurch können anwachsende kriminelle Karrieren frühzeitig erkannt und es kann rechtzeitig interveniert werden. Auch einschlägige Delikte wie Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs werden hierbei in den Fokus genommen.
Maßnahmen gegenüber Mehrfach‐ und Intensivtätern, die aus dem Ausland kommen, werden durch zwei Sonderstäbe koordiniert. Der „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ ist beim baden‐württembergischen Innenministerium angesiedelt und der „Regionale Sonderstab Gefährliche Ausländer“ beim Regierungspräsidium Stuttgart. Sie handeln im Rahmen des bundesgesetzlichen Ausländerrechts. Im Bedarfsfall initiieren und koordinieren sie alle erforderlichen Maßnahmen, um zum Beispiel die Voraussetzungen zu schaffen, ein Aufenthaltsrecht eines Mehrfach‐ oder Intensivtäters zu beenden.
Bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern ist eine enge und institutionalisierte Zusammenarbeit jener Stellen sehr wichtig, die sich mit Jugendkriminalität befassen. Das sind vor allem Staatsanwaltschaften, Jugendämter, Schulen und Polizei. Im Rahmen der „Konzeption Jugendliche Intensivtäter (JUGIT)“ ergreifen sie Maßnahmen, die sich vor allem an dem Leitgedanken der Erziehung orientieren. Dabei ist kriminalpräventives Engagement von besonderer Bedeutung.
5. Zwei Häuser des Jugendrechts (Bad Cannstatt, Stuttgart‐Mitte)
Das bundesweit erste Haus des Jugendrechts wurde im Jahr 1999 in Stuttgart‐Bad Cannstatt eingeweiht. Seit 2025 gibt es in Stuttgart‐Mitte das zweite Haus des Jugendrechts. Die Häuser des Jugendrechts ermöglichen, eine enge und damit abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen – Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Umgang mit jungen Menschen sind daraus resultierende passgenaue Reaktionen auf deren Verhalten der wichtigste Baustein.
6. Haus der Prävention
Derzeit (Februar 2025) wird ein geeignetes Objekt für diese Maßnahme durch das Land Baden‐Württemberg und die Stadt Stuttgart geprüft.
Das Haus der Prävention soll als Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger (jung und alt) mit kriminalpräventivem Fokus dienen. Es sollen Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen interdisziplinär und ämterübergreifend zusammenarbeiten. Unter diesem Dach sollen sitzen: Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport (SOS‐KKP), Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart e.V. und das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Stuttgart. Ziel ist es, durch Bündelung eine interdisziplinäre, ämterübergreifende Zusammenarbeit mit Stuttgarter Präventionsakteuren, Präventionsbeauftragten anderer Städte voranzutreiben und zu verstetigen.
7. Temporäre Videoüberwachung und Beleuchtungskonzept
Seit 2023 gib es in der Stuttgarter Innenstadt 8 Standorte zur Videobeobachtung. Davon stehen zwei im „Oberen Schlossgarten“, vier in den Bereichen: „Schlossplatz, Planie, Königstraße“ und zwei am „kleinen Schlossplatz“. Die Kameras haben unter anderem zum Ziel das Sicherheitsgefühl in der Stuttgarter Innenstadt zu verbessern. Straftaten können bereits in der Entstehung erkannt und verhindert sowie Einsatzkräfte gezielter eingesetzt werden. Sollte es dennoch zu Straftaten kommen, unterstützen die Videoaufnahmen bei der Aufklärung. Die Bilder der Videobeobachtung werden in das Führungs‐ und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Stuttgart übertragen. Speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten werten die Bilder in Echtzeit aus. Die Videoaufnahmen werden nach 72 Stunden gelöscht, sofern nicht im Einzelfall polizeilich relevante Aufnahmen als Beweismittel herangezogen werden. Durch eine sogenannte Privatzonenmaskierung sind private bzw. nichtöffentliche Bereiche in den Aufzeichnungen dauerhaft und unwiderruflich unkenntlich gemacht.
Die Videobeobachtung ist immer in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen jeweils zwischen 20 Uhr und 6 Uhr in Betrieb. Zahlreiche Hinweisschilder informieren die Passanten auf das Vorhandensein sowie die Hintergründe der Videobeobachtung.
Ein Beleuchtungskonzept im Bereich Oberer Schlossgarten und Eckensee wurde bereits umgesetzt. Es erhöht die Sicherheit vor Ort und trägt dazu bei, mögliche Dunkelzonen zu beseitigen.
8. Öffentliche Sicherheitskonferenzen
Öffentliche Sicherheitskonferenzen bilden ein Format für einen offenen Dialog. Sie tragen insbesondere zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei, machen Maßnahmen von Polizei und Stadt transparent und greifen Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf.
9. Alkoholkonsum‐ und Aufenthaltsverbote
Mit einem Alkoholkonsumverbot kann bei dauerhaftem Verweilen/Lagern und nachhaltigem Alkoholkonsum gegen alkoholbedingte Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgegangen werden (siehe dazu Polizeigesetz §18 „Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote“).
Stadt, Land und Polizei haben solch ein Verbot im Rahmen der Corona‐Pandemie erstmals 2021 für verschiedene Plätze und Bereiche befristet umgesetzt.
Für die Landesflächen der Stadt hat die Benutzungsordnung des Ministeriums für Finanzen, des Landes Baden‐Württemberg, Gültigkeit (siehe dazu “§3 Ordnung für Grünanlagen“ unter Absatz (2), 4, das Lagern oder dauerhafte Verweilen u. A. zum nachhaltigen Alkoholgenuss ist untersagt).
10. Zielgerichteter Einsatz des städtischen Vollzugsdienstes
Neben Straftaten beeinträchtigen Ordnungsstörungen regelmäßig das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb setzt Stuttgart zielgerichtet den Städtischen Vollzugsdienst an erkannten Schwerpunkten im innerstädtischen Bereich ein, um frühzeitig Ordnungsstörungen festzustellen bei niederschwelligen Kontrollen.
11. Waffenverbotszone in der Innenstadt
Am 31. Januar 2025 wurde die bestehende Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt verlängert. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten im Waffengesetz sind in diesem Bereich alle Waffen und Messer ohne Beschränkung der Klingenlänge verboten.
Objektiv ist Stuttgart eine sichere Stadt, das subjektive Sicherheitsgefühl deckt sich aber oft nicht mit den rein statistischen Daten. Auf die gefühlte Sicherheit haben viele verschieden Faktoren Einfluss. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt aus diesem Grund Sicherheitsbefragungen durch. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 50.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter daran beteiligt. Die Befragung wurde durch die Kriminologische Forschung Baden‐Württemberg und die Universität Heidelberg durchgeführt und im vierjährigen Turnus wiederholt.
Die Kommunale Kriminalprävention führt in allen 23 Stadtbezirken Sicherheitsbegehungen (Exploratory Walks) durch.
Im Rahmen dieser Begehungen erkunden Expertinnen und Experten – die Bewohnerinnen und Bewohner selbst – ihren Stadtbezirk und begutachten sowohl die Sicherheitslage als auch ihr persönliches Sicherheitsgefühl. Fachkräfte der Kriminalprävention begleiten diese Begehungen und dokumentieren die angesprochenen Aspekte. Ziel dieser Initiative ist es, die Sicherheitslage sowie das Sicherheitsgefühl im sozialen Umfeld, auf Grundlage der Beobachtungen, der Anwohner zu verbessern.
Sauberes Stuttgart
Mit dem Konzept „Sauberes Stuttgart“ (Öffnet in einem neuen Tab) hat die Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren bereits viel auf den Weg gebracht, um die Abfallvermeidung und ‐entsorgung im öffentlichen Raum zu verbessern. Zudem sollen an weiteren Plätzen und Anlagen, die sich als Hauptanlaufstellen der öffentlichen Nutzung herausgestellt haben, mehr Toiletten und mehr Abfalleimer aufgestellt und die Reinigung im Bedarfsfall verstärkt werden.
Informationen zum Download
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu einzelnen Konzepten und Maßnahmen:
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