Vom Feldschutz zum Vollzugsdienst
Bis zu 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell für den Städtischen Vollzugsdiensts im Einsatz, um die Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern.
Früher noch unter dem Namen „Feldschutz“ bekannt, erfolgte im Jahr 1993 die Umbenennung zum Städtischen Vollzugsdienst. Denn der Feldschutz ist heute nur eine von vielen Aufgaben, um die sich die aktuell bis zu 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern.
Lagen die Aufgabenschwerpunkte früher in den Bereichen Umweltschutz, unerlaubte Bautätigkeiten und der Verhinderung des Diebstahls von Feldfrüchten, hat sich das Aufgabenspektrum im Laufe der Jahre grundlegend geändert. Der Städtische Vollzugsdienst wird immer stärker präventiv polizeilich tätig.
Aufgabenschwerpunkte
Die städtischen Vollzugsbediensteten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart, die bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Sie gehören zum Gemeindevollzugsdienst (GVD), der in Baden-Württemberg eine Einrichtung der Gemeinden in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde ist. In Stuttgart tragen die Städtischen Vollzugsbediensteten Uniformen und Fahrzeuge mit der Aufschrift „Polizeibehörde“.
Die Rechtsstellung ist in § 125 Polizeigesetz Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) geregelt. Danach haben die Städtischen Vollzugsbediensteten bei der Ausübung ihrer beschränkten polizeilicher Aufgaben die Stellung von Polizeibeamten im Sinne dieses Gesetzes. Die Aufgaben, die übertragen werden, sind vielfältig.