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Landeshauptstadt Stuttgart

Polizei

Städtischer Vollzugsdienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Vollzugsdienstes leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Leitzentrale ist täglich von 6 bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und nimmt Hinweise entgegen.

Sie möchten einen Verstoß melden? Sie haben Hinweise zu den Themen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in Stuttgart? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes sind für Sie gerne täglich von 6 bis 22 Uhr unter der  0711/21691900 erreichbar.

Vom Feldschutz zum Vollzugsdienst

Rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell für den Städtischen Vollzugsdienst im Einsatz, um die Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern.

Früher noch unter dem Namen „Feldschutz“ bekannt, erfolgte im Jahr 1993 die Umbenennung zum Städtischen Vollzugsdienst. Denn der Feldschutz ist heute nur eine von vielen Aufgaben, um die sich die Mitarbeitenden kümmern.

Lagen die Aufgabenschwerpunkte früher in den Bereichen Umweltschutz, unerlaubte Bautätigkeiten und der Verhinderung des Diebstahls von Feldfrüchten, hat sich das Aufgabenspektrum im Laufe der Jahre grundlegend geändert. Der Städtische Vollzugsdienst wird immer stärker präventiv polizeilich tätig.

Aufgabenschwerpunkte

Die städtischen Vollzugsbediensteten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart, die bestimmte polizeiliche Aufgaben  wahrnehmen. Sie gehören zum Gemeindevollzugsdienst (GVD),  der in Baden‐Württemberg  eine Einrichtung der Gemeinden in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde ist. In Stuttgart tragen die Städtischen Vollzugsbediensteten Uniformen und Fahrzeuge mit der Aufschrift „Polizeibehörde“.  

Die Rechtsstellung ist in  § 125 Polizeigesetz Baden‐Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) geregelt. Danach haben die Städtischen Vollzugsbediensteten bei der Ausübung ihrer beschränkten polizeilicher Aufgaben die Stellung von Polizeibeamten im Sinne dieses Gesetzes.  Die Aufgaben, die übertragen werden, sind vielfältig.

Amt für öffentliche Ordnung

Städtischer Vollzugsdienst

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