Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Arbeit

Geldleistungen

Das Jobcenter Stuttgart sichert mit dem Bürgergeld Ihren Lebensunterhalt und unterstützt Sie während der Arbeits- oder Ausbildungssuche finanziell. Auch wenn Ihr derzeitiges Einkommen nicht für das tägliche Leben ausreicht und Sie ergänzend Leistungen benötigen, ist das Jobcenter für Sie da.

Das Jobcenter hilft Ihnen bei der Beantragung von Geldleistungen. (Symbolbild)

Bürgergeld

Sie haben derzeit kein Einkommen beziehungsweise Ihr Verdienst genügt nicht für die Deckung Ihres täglichen Lebensbedarfs wie zum Beispiel Lebensmitteleinkäufe, Kleidung und Miete? Oder läuft Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I zeitnah aus?

Sie können in diesem Fall das Bürgergeld beim Jobcenter Stuttgart beantragen. 

Erwerbsfähige Personen erhalten auf Antrag Bürgergeld für erwerbsfähige Personen, wenn sie:

  • das 15. und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt und ihren Wohnsitz in Stuttgart haben
  • und nachgewiesen hilfebedürftig sind.

Die nicht erwerbsfähigen Personen im Haushalt hingegen erhalten Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Personen. 

Das Bürgergeld setzt sich aus dem Regelbedarf, gegebenenfalls Mehrbedarfen sowie den Miet- und Heizkosten zusammen. Erwerbsfähige Personen sind mit dem Bezug von Bürgergeld grunsätzlich auch kranken- und pflegeversichert. Kinder sind in der Regel familienversichert.

Antragstellung

Für die Beantragung können Sie die entsprechenden Formulare im Bereich Downloads (siehe unten) nutzen oder ganz einfach formlos - telefonisch oder per E-Mail - einen Antrag bei der  Jobcenter-Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder der zuständigen Fachstelle stellen. Die Formulare werden Ihnen dann zugeschickt. In der Regel erhalten Sie zur Abgabe der ausgefüllten Unterlagen einen Termin, in dem der Antrag zusammen durchgesprochen wird und Ihre noch offenen Fragen geklärt werden.

Bei der Bewilligung des Antrags, werden alle Personen, die zum engeren Kreis einer Familie gehören und zusammen wohnen berücksichtigt – sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das sind in der Regel die Eltern und Kinder bis 25 Jahre sowie nicht verheiratete Partnerinnen beziehungsweise Partner. Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen.

Der Antrag gilt immer als am ersten Tag des Monats gestellt, unabhängig davon, wann im Monat er tatsächlich gestellt wurde. Melden Sie sich zum Beispiel am 15. Juli beim Jobcenter, dann erhalten Sie, wenn Sie einen Anspruch haben, Leistungen rückwirkend ab dem 01. Juli.

Information zu barrierefreien Anträgen und Formularen im pdf-Format: Die hier aufgeführten Anträge und Formulare sind aktuell noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente verfügbar. Der Prozess alle Anträge und Formulare in eine digital ausfüllbare Version zu überführen ist im Gange und wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Menschen mit Behinderungen, insbesondere sehbehinderte Menschen erhalten beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen persönliche Unterstützung von den Mitarbeitenden des Jobcenters. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner*in.

Nehmen Sie Kontakt zur  Jobcenter‐Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder der zuständigen Fachstelle auf und sprechen Sie Ihre Lebenssituation offen an. Die Leistungsgewährerinnen und Leistungsgewährer vor Ort informieren Sie gerne zu den finanziellen Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Fragen und Antworten

Anträge und Formulare

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • GettyImages/Stadtratte
  • GettyImages/martinedoucet.
  • GettyImages/gpointstudio
  • Thomas Schlegel