Bürgergeld
Sie haben derzeit kein Einkommen beziehungsweise Ihr Verdienst genügt nicht für die Deckung Ihres täglichen Lebensbedarfs wie zum Beispiel Lebensmitteleinkäufe, Kleidung und Miete? Oder läuft Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I zeitnah aus?
Sie können in diesem Fall das Bürgergeld beim Jobcenter Stuttgart beantragen.
Erwerbsfähige Personen erhalten auf Antrag Bürgergeld für erwerbsfähige Personen, wenn sie:
- das 15. und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt und ihren Wohnsitz in Stuttgart haben
- und nachgewiesen hilfebedürftig sind.
Die nicht erwerbsfähigen Personen im Haushalt hingegen erhalten Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Personen.
Das Bürgergeld setzt sich aus dem Regelbedarf, gegebenenfalls Mehrbedarfen sowie den Miet- und Heizkosten zusammen. Erwerbsfähige Personen sind mit dem Bezug von Bürgergeld grunsätzlich auch kranken- und pflegeversichert. Kinder sind in der Regel familienversichert.
Wie unterscheidet sich das Bürgergeld von Arbeitslosengeld?
Antragstellung
Für die Beantragung können Sie die entsprechenden Formulare im Bereich Downloads (siehe unten) nutzen oder ganz einfach formlos - telefonisch oder per E-Mail - einen Antrag bei der Jobcenter-Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder der zuständigen Fachstelle stellen. Die Formulare werden Ihnen dann zugeschickt. In der Regel erhalten Sie zur Abgabe der ausgefüllten Unterlagen einen Termin, in dem der Antrag zusammen durchgesprochen wird und Ihre noch offenen Fragen geklärt werden.
Bei der Bewilligung des Antrags, werden alle Personen, die zum engeren Kreis einer Familie gehören und zusammen wohnen berücksichtigt – sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das sind in der Regel die Eltern und Kinder bis 25 Jahre sowie nicht verheiratete Partnerinnen beziehungsweise Partner. Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen.
Der Antrag gilt immer als am ersten Tag des Monats gestellt, unabhängig davon, wann im Monat er tatsächlich gestellt wurde. Melden Sie sich zum Beispiel am 15. Juli beim Jobcenter, dann erhalten Sie, wenn Sie einen Anspruch haben, Leistungen rückwirkend ab dem 01. Juli.
Information zu barrierefreien Anträgen und Formularen im pdf-Format: Die hier aufgeführten Anträge und Formulare sind aktuell noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente verfügbar. Der Prozess alle Anträge und Formulare in eine digital ausfüllbare Version zu überführen ist im Gange und wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Menschen mit Behinderungen, insbesondere sehbehinderte Menschen erhalten beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen persönliche Unterstützung von den Mitarbeitenden des Jobcenters. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner*in.
Regelbedarf – Geld für den Lebensunterhalt
Geld für besondere Situationen
Miet- und Heizkosten
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Nehmen Sie Kontakt zur Jobcenter‐Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder der zuständigen Fachstelle auf und sprechen Sie Ihre Lebenssituation offen an. Die Leistungsgewährerinnen und Leistungsgewährer vor Ort informieren Sie gerne zu den finanziellen Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Fragen und Antworten
Wer ist Bürgergeld berechtigt?
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Welche Unterlagen und Nachweise werden für die Beantragung benötigt?
Wann bekomme ich das mir zustehende Geld?
Ich befinde mich in einer akuten Notlage und benötige sofort Geld?
Was gilt als Einkommen und wie wird es angerechnet?
Was zählt alles zu meinem Vermögen und gibt es Freibeträge?
Anträge und Formulare
Bürgergeld: Anträge
Bürgergeld: Weitere Anlagen
Bürgergeld: Anlagen zum Einkommen und Vermögen
Bürgergeld: Anlagen zu Unterhaltsansprüchen
Weitere Informationen
- Agentur für Arbeit (Informationen unter anderem zu Kindergeld/Kurzarbeitergeld/Kinderzuschlag/ALG I) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kinderzuschlag (Öffnet in einem neuen Tab)
- Infoblatt zu Umzug und Miethöhe 2024PDF-Datei319,69 kB