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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Grundsicherung können Personen erhalten, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird der notwendigen Lebensunterhalt sichergestellt. Dies umfasst insbesondere die Kosten für Ernährung, Unterkunft und Heizung, individuelle Mehrbedarfe und Bedarfe in Sondersituationen.

Grundsätzlich leistungsberechtigt sind:

  • Personen, die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
  • Deren Einkommen bzw. deren gemeinsames Einkommen mit dem Ehe- oder Lebenspartner unter dem gesetzlichen Grundsicherungsbedarf liegt.
  • Deren verwertbares Vermögen unter dem gesetzlichen Schonvermögen liegt.

Verfahren in Verbindung mit Sozialleistungen sind gebührenfrei.

Online-Service

Sie können Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bequem online beantragen

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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