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Landeshauptstadt Stuttgart

Geldleistungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten auf Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Amts für Soziales und Teilhabe – damit auch wirklich alle mitmachen können!

Mitmachen für alle: So lautet das Motto des Bildungs- und Teilhabepakets in Stuttgart.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld,  Kinderzuschlag,  Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Von den Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten  Bildungspakets (Öffnet in einem neuen Tab) können bundesweit bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. 

  • Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemein bildende Schule oder Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung besuchen. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.
  • Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 15 Euro monatlich gefördert.

Wer Bürgergeld empfängt, muss keinen separaten Antrag für die Bildungs- und Teilhabeleistungen (außer Lernförderung) stellen. Mit jedem Bürgergeld-Neu- beziehungsweise -Weiterbewilligungsantrag werden Bildungs- und Teilhabeleistungen gleich mitbeantragt. Es genügt zum Beispiel die Vorlage des Infoblatts einer Klassenfahrt oder die nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Sportverein. Beim Mittagessen und den Ausflügen reicht die Vorlage der  Bonuscard in der Schule oder der Kita aus. Für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Beantragung über den dafür vorgesehenen Antrag oder mit einem formlosen Schreiben möglich.

Das Jobcenter ist für Bildungs- und Teilhabeleistungen von Bürgergeld-, Kinderzuschlag- und Wohngeld-Empfängerinnen und -Empfänger zuständig. Wer Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfängt, stellt seinen Antrag bei den Dienststellen des Amts für Soziales und Teilhabe.

Zusätzlich können Kinder in Stuttgart, deren Eltern finanziell schlecht aufgestellt sind, eine sogenannte  FamilienCard bekommen. Damit erhalten Kinder und Jugendliche weitere Unterstützung, um an Freizeit- und Bildungsangeboten teilzunehmen. 

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