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Landeshauptstadt Stuttgart

Geldleistungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Amts für Soziales und Teilhabe – damit auch wirklich alle mitmachen können!

Mitmachen für alle: So lautet das Motto des Bildungs‐ und Teilhabepakets in Stuttgart.

Das Bildungs‐ und Teilhabepaket

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld,  Kinderzuschlag,  Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Von den Bildungs‐ und Teilhabeleistungen des  Bildungspakets (Öffnet in einem neuen Tab) profitieren bundesweit bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. 

  • Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemein bildende Schule besuchen oder eine Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.
  • Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 15 Euro monatlich gefördert.

Zusätzlich zu den Bildungs‐ und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr die Stuttgarter FamilienCard. Die  FamilienCard ist eine freiwillige soziale Leistung der Stadt Stuttgart. Die Stadt möchte damit allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, an den vielfältigen Freizeit‐ und Bildungsangeboten in Stuttgart teilzunehmen. 

Wann ist ein Antrag notwendig?

Wer Bürgergeld empfängt, muss keinen separaten Antrag für die Bildungs‐ und Teilhabeleistungen (außer bei Lernförderung) stellen, da mit jedem Bürgergeldantrag Bildungs‐ und Teilhabeleistungen automatisch mitbeantragt werden. Es genügt daher zum Beispiel die Vorlage der Bonuscard + Kultur in der Schule oder der Kita aus. Für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Beantragung über den dafür vorgesehenen Antrag oder mit einem formlosen Schreiben möglich.

Das Jobcenter ist für Bildungs‐ und Teilhabeleistungen von Bürgergeld‐, Kinderzuschlag‐ und Wohngeld‐Empfängerinnen und ‐Empfänger zuständig. Wer Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfängt, stellt seinen Antrag bei den Dienststellen des Amts für Soziales und Teilhabe.

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