Gleiches Recht, gleiche Chancen?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte aller Bürger*innen gesetzlich verankert, darin auch das Recht auf Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung ( Artikel 3 (Öffnet in einem neuen Tab)). Menschen werden jedoch tagtäglich aufgrund des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, des Alters, der Religion, der sexuellen Orientierung, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft diskriminiert. Chancenungleichheiten ergeben sich aber auch für Menschen, die zum Beispiel Beruf und Kinder miteinander vereinbaren oder Angehörige pflegen.
Die Abteilung für Chancengleichheit der Stadt Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, diese Benachteiligungen zu identifizieren und ihnen durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Hierfür ist es notwendig, bestehende Ungleichverhältnisse aus dieser Mehrfachperspektive zu analysieren und Verbesserungs- und Lösungsvorschläge für die jeweiligen strukturellen Rahmenbedingungen oder für Einzelfälle zu entwickeln. Diesen Auftrag setzt die Abteilung in enger Kooperation mit vielen Netzwerkpartner*innen aus Fachabteilungen und Organisationen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung um.
Themen und Zielgruppen
Jede Benachteiligung ist so individuell wie der Mensch, der sie erfährt. Das Beratungsangebot und Tätigkeitsspektrum der Abteilung für Chancengleichheit betreffen alle Formen der Diskriminierung und Chancenungleichheit. Die Handlungsfelder und Arbeitsschwerpunkte lassen sich dennoch Themen beziehungsweise Zielgruppen zuordnen: Frauen, Männer, Familien, LSBTTIQ, Häusliche Gewalt.
Auswahl an Netzwerken und Projekten
Zu den zahlreichen Projekten, Initiativen und Kooperationen der Abteilung für Chancengleichheit zählen:
Nachtboje und Wasenboje: Mehr Sicherheit im Öffentlichen Raum
Netzwerk Qualifizierung und Ausbildung für Frauen
STOP Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt
Weitere Aufgaben
Eine zentrale Aufgabe der Abteilung ist die Beratung und Informationsvermittlung für alle Bürger*innen der Landeshauptstadt. Zudem übernimmt sie wichtige Funktionen innerhalb der Stadtverwaltung, so zum Beispiel die Geschäftsführung des Beirats für Gleichstellungsfragen und die Beratung wie Vertretung aller Beschäftigten der Stadt Stuttgart im Hinblick auf Gleichstellung und Chancengleichheit.