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Landeshauptstadt Stuttgart

Chancengleichheit

Handlungsfelder

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Und Vielfalt macht das Leben aus. Doch leider erleben viele Menschen Diskriminierung und Benachteiligung. Die Landeshauptstadt setzt sich dafür ein, dass Zugangs- und Lebenschancen gerecht verteilt werden. Und unterstützt die Werte einer offenen Gesellschaft.

Viele Maßnahmen, ein Ziel: Chancengleichheit für alle Bürger*innen in Stuttgart.

Gleiches Recht, gleiche Chancen?

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte aller Bürger*innen gesetzlich verankert, darin auch das Recht auf Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung ( Artikel 3 (Öffnet in einem neuen Tab)). Menschen werden jedoch tagtäglich aufgrund des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, des Alters, der Religion, der sexuellen Orientierung, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft diskriminiert. Chancenungleichheiten ergeben sich aber auch für Menschen, die zum Beispiel Beruf und Kinder miteinander vereinbaren oder Angehörige pflegen.

Die  Abteilung für Chancengleichheit der Stadt Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, diese Benachteiligungen zu identifizieren und ihnen durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Hierfür ist es notwendig, bestehende Ungleichverhältnisse aus dieser Mehrfachperspektive zu analysieren und Verbesserungs- und Lösungsvorschläge für die jeweiligen strukturellen Rahmenbedingungen oder für Einzelfälle zu entwickeln. Diesen Auftrag setzt die Abteilung in enger Kooperation mit vielen Netzwerkpartner*innen aus Fachabteilungen und Organisationen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung um.

Themen und Zielgruppen

Jede Benachteiligung ist so individuell wie der Mensch, der sie erfährt. Das Beratungsangebot und Tätigkeitsspektrum der Abteilung für Chancengleichheit betreffen alle Formen der Diskriminierung und Chancenungleichheit. Die Handlungsfelder und Arbeitsschwerpunkte lassen sich dennoch Themen beziehungsweise Zielgruppen zuordnen: ­ Frauen,  Männer,  Familien,  LSBTTIQ,  Häusliche Gewalt.

Auswahl an Netzwerken und Projekten

Weitere Aufgaben

Eine zentrale Aufgabe der Abteilung ist die Beratung und Informations­vermittlung für alle Bürger*innen der Landeshauptstadt. Zudem übernimmt sie wichtige Funktionen innerhalb der Stadtverwaltung, so zum Beispiel die Geschäftsführung des Beirats für Gleichstellungsfragen und die Beratung wie Vertretung aller Beschäftigten der Stadt Stuttgart im Hinblick auf Gleichstellung und Chancengleichheit.  

Geschäftskreis des Oberbürgermeisters

Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG)

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Bildnachweise

  • Getty Images/PeopleImages
  • OB-CD
  • Abteilung Integrationspolitik. Foto: Martin Lorenz.
  • GettyImages/zlikovec
  • Thomas Schlegel