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Landeshauptstadt Stuttgart

Wahlen

Wahlinfos

Das Statistische Amt organisiert und führt alle allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen in Stuttgart durch. Dazu gehört zum Beispiel auch die amtliche Unterschriftensammlung bei Volksbegehren und Einwohneranträgen. Wie Sie wählen oder abstimmen können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Bürgerinnen und Bürger erhalten in einem Wahlraum ihre Stimmzettel.

Hinweis: Seit August 2024 wird in Baden-Württemberg die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ durchgeführt. Informationen dazu finden Sie in der Rubrik "Direkte Demokratie".

Demokratie und Wahlen

Wahlen sind der Kern der Demokratie: Durch Wahlen werden politische Mehrheiten gebildet – eine wichtige Voraussetzung für politische Stabilität. Die Hauptaufgabe politischer Wahlen in einer repräsentativen Demokratie ist die Bestimmung von Vertreterinnen und Vertreter der Parlamente und von Personen in einem Wahlamt, zum Beispiel den Oberbürgermeister. Die Parlamente werden für die unterschiedlichen politischen Entscheidungsebenen gewählt.

Bei Gemeinderatswahlen, Regionalwahlen, Landtagswahlen und Europawahlen bestimmen die Wählerinnen und Wähler ihre Vertreter alle fünf Jahre. Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Gewählte Volksvertreterinnen und Volkvertreter handeln „im Namen des Volkes“. Wahlen sind deshalb ein wichtiges Instrument, um Mandats- und Entscheidungsträger zu kontrollieren.

Grundvoraussetzung für jede Demokratie ist das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht, wie es Artikel 28 und Artikel 38 im Grundgesetz für die Wahl aller Volksvertretungen festschreiben. Das Wahlrecht ist ein fundamentales Bürgerrecht. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes.

Organisation und Ablauf von Wahlen

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Jugendrats‐ und Schöffenwahlen

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Wahlen und Abstimmungen

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