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Landeshauptstadt Stuttgart

Rathaus

Bezirksbeiräte

Die Bezirksbeiräte in Stuttgart spielen eine wichtige Rolle in der Kommunalpolitik. Sie beraten über alle Entscheidungen, die der Gemeinderat für einen bestimmten Bezirk treffen soll und sprechen Empfehlungen aus. Insgesamt teilen sich 306 Mandate auf die 23 Stadtbezirke auf.

Die 23 Bezirksbeiräte der Stuttgarter Stadtbezirke spielen eine wichtige Rolle in der Stadtpolitik.

Die Bezirksbeiräte sind das Bindeglied zwischen dem Gemeinderat, der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft im jeweiligen Stadtbezirk. Sie müssen zum Beispiel angehört werden, wenn der Gemeinderat über eine Baumaßnahme im Stadtbezirk entscheiden soll und geben dazu ihre Empfehlungen ab. Im Mittelpunkt steht das Wohl der Menschen vor Ort. Für die Mitglieder gilt die  Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte (Öffnet in einem neuen Tab) mit  Anlage (Öffnet in einem neuen Tab) der Landeshauptstadt Stuttgart.

Bestellung der Bezirksbeiräte

Neue Bezirksbeiräte werden nach jeder Gemeinderatswahl in den 18 äußeren und fünf inneren  Stadtbezirken gebildet. Die Rolle des Bezirksbeirats regelt § 65 in der  Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab). Wie viele Mitglieder das jeweilige Gremium hat, hängt von der Einwohnerzahl des Stadtbezirks ab und ist in § 25 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt. Alle Beiräte müssen in ihrem Stadtbezirk wohnen und ortskundig sein.

Die Bezirksbeiräte werden vom Gemeinderat bestellt. Die Parteien und Wählervereinigungen im Gemeinderat schlagen ihre Wunschkandidaten und Wunschkandidatinnen vor, die offizielle Bestellung erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Beratende Mitglieder möglich

Weitere Mitglieder in einem Bezirksbeirat sind möglich: Nach § 21 der  Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart können sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder in den Bezirksbeirat berufen werden. Für jeden Bezirksbeirat wird ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied ohne Stimmrecht für die Themen Migration und Integration, sofern es im Bezirk keine Landwirtschaft gibt, bestellt.

Die Jugendvertretung im Stadtbezirk kann ebenfalls beratende Mitglieder vorschlagen: bis zu zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder ohne Stimmrecht. Darüber hinaus kann der Bezirksbeirat mit Zustimmung des Vorsitzes bis zu drei weitere ordentliche beratende Mitglieder ohne Stimmrecht bestellen.

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