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Landeshauptstadt Stuttgart

Abfall-Arten

Grüngut

Grüngut ist wertvoll! Aus Grüngut entsteht Energie, und Nährstoffe werden zurückgewonnen. Bringen Sie Grüngut zu einer unserer Sammelstellen oder lassen Sie es bis zu zweimal im Jahr kostenfrei bei sich zu Hause abholen. Das geht, wenn Sie an die Stuttgarter Regelabfuhr angeschlossen sind.

Wer das Grüngut nicht selbst wegbringen will, kann zweimal pro Jahr eine Abholung beantragen.

Was ist Grüngut?

Zum Grüngut zählen: 

  • Baum- und Heckenschnitt
  • Strauchschnitt
  • Laub, Grasschnitt, Unkraut
  • Schnittblumen
  • Baumholz (nicht länger als 1,50 Meter und im Durchmesser nicht größer als 10 Zentimeter)

Wo können Sie Grüngut abgeben?

Grüngut können Sie kostenlos in Kleinmengen bis maximal 2 m³ pro Tag bei folgenden Annahmestellen abgeben: 

Beim Häckselplatz und beim Kompostplatz können Sie Kompost erwerben. Auskunft zur Qualität, den Mengen und Kosten gibt Ihnen das  Garten-, Friedhofs- und Forstamt.

Informationen zum Verbrennen von Gartenabfällen finden Sie im  Merkblatt PDF-Datei 193,16 kB und der  Verordnung PDF-Datei 20,93 kB zu pflanzlichen Abfällen. 

Grüngutsammlung auf Bestellung

Möchten Sie, dass wir Grüngut bei Ihnen zu Hause abholen, können Sie die Abholung bis zu zweimal im Jahr einfach  online bestellen (Öffnet in einem neuen Tab). Bestellungen können Sie vom 15. Februar bis 15. Mai und vom 15. August bis 15. November aufgeben. Das Grüngut holen wird dann innerhalb von drei bis vier Wochen bei Ihnen ab. Den genauen Abholtermin senden wir Ihnen per E-Mail zu. Alternativ können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundenservice wenden.

Damit bei der Abholung alles klappt, beachten Sie bitte Folgendes: 

  • Geben Sie bei der Anmeldung die korrekte Abholadresse und die ungefähre Menge des Grünguts an, das wir abholen sollen. 
  • Stellen Sie das Grüngut erst zum Abholtermin im öffentlichen Bereich bereit. 
  • Das Grüngut muss am Abfuhrtag bis 6:45 Uhr bereitgestellt sein, in den Sommermonaten teilweise bereits bis 5:45 Uhr. 
  • Äste und Stämme, dürfen maximal 1,5 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein. 
  • Das Grüngut muss mit verrottbaren Schnüren aus Baumwolle oder Hanf gebündelt oder in städtischen Grüngutsäcken aus Papier bereitgestellt werden.
  • Wir können maximal 20 Säcke und 20 Bündel pro Auftrag mitnehmen. 

Grüngutsäcke erhalten Sie von August bis Mai in allen Bezirksrathäusern und in verschiedenen  Einzelhandelsgeschäften PDF-Datei 515,82 kB

In Grüngutsäcken abgepackten Bioabfall können wir bei der Grüngutsammlung nicht mitnehmen! Grüngut bringen wir zum Häckselplatz. Biogut wird anders verwertet und gehört in die braune Biotonne.

Online-Service

Melden Sie Ihre Grüngut-Abholung online an.


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