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Landeshauptstadt Stuttgart

Abfall-Arten

Gewerbe-Abfälle

Gewerbliche Siedlungsabfälle und Gewerbe-Abfälle sind Hausabfällen ähnlich, fallen aber nicht in privaten Haushalten an. Sondern beispielsweise in gewerblichen oder industriellen Betrieben sowie in privaten oder öffentlichen Einrichtungen.

Um eine schadlose und hochwertige Verwertung gewährleisten zu können, müssen seit dem 1. August 2017 folgende Gewerbe-Abfälle getrennt erfasst werden: 

  • Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • Biologisch abbaubare Küchen-, Kantinen-, Garten- und Parkabfälle

Weitere Informationen können Sie auch der Gewerbeabfallverordnung entnehmen. Alle Abfälle zur Beseitigung sind dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Mindestens ein Restabfallbehälter muss über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger genutzt werden (Pflichtrestabfalltonne). 

Hinweis: Das Restabfallvolumen soll den alltäglichen Anforderungen im Betrieb entsprechen. Denn ein zu geringes Restabfallvolumen führt zu Fehlwürfen und somit zu Verunreinigungen der verwertbaren Abfälle. 

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  • Getty Images/Imgorthand
  • Wertstoffmobil der AWS | Foto: AWS
  • Zwei Mitarbeiter der Stadtentwässerung inszipieren die Kanalisation | www.michaelfuchs-fotografie.de / SES