Um eine schadlose und hochwertige Verwertung gewährleisten zu können, müssen seit dem 1. August 2017 folgende Gewerbe-Abfälle getrennt erfasst werden:
- Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Biologisch abbaubare Küchen-, Kantinen-, Garten- und Parkabfälle
Weitere Informationen können Sie auch der Gewerbeabfallverordnung entnehmen. Alle Abfälle zur Beseitigung sind dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Mindestens ein Restabfallbehälter muss über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger genutzt werden (Pflichtrestabfalltonne).
Hinweis: Das Restabfallvolumen soll den alltäglichen Anforderungen im Betrieb entsprechen. Denn ein zu geringes Restabfallvolumen führt zu Fehlwürfen und somit zu Verunreinigungen der verwertbaren Abfälle.
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Abfall-ABC
Sie haben Fragen zur richtigen Entsorgung eines ganz bestimmten Gegenstandes? Alle Infos dazu finden Sie im Abfall-ABC.