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Landeshauptstadt Stuttgart

Sicherheit

Elf Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage vorgeschlagen

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier haben in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheitslage in Stuttgart erarbeitet.

Von links: Polizeipräsident Markus Eisenbraun, Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und Polizeidirektor Sandro Pittelkow machen sich vor der Freitreppe am Schlossplatz ein Bild der Lage.

Auf einem mehrstündigen nächtlichen Rundgang durch die Stuttgarter Innenstadt in einer Augustnacht von Samstag auf Sonntag hat sich Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper gemeinsam mit Polizeipräsident Markus Eisenbraun sowie mit Polizeidirektor Sandro Pittelkow vom Führungs- und Einssatzstab des Polizeipräsidiums, einen persönlichen Eindruck von der Sicherheitslage gemacht. Aufgrund dieser Eindrücke vor Ort sowie aufgrund der jüngsten Ereignisse in Mannheim, auf der Stuttgarter Königstraße und in Solingen haben Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt elf Punkten erarbeitet, von denen fünf von der Landeshauptstadt Stuttgart in eigener Verantwortung umgesetzt werden sollen.

„Mit unserem 11-Punkte-Plan wollen wir alles daransetzen, um die objektive und subjektive Sicherheitslage in Stuttgart zu stärken.“

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier

Elf Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheitslage

1. Intensivierung der bereits eingerichteten, brennpunktorientierten, präventivpolizeilichen Kontroll- und Präsenzmaßnahmen in der Stuttgarter Innenstadt, auch mit gemeinsamen Streifen von Landespolizei, städtischem Vollzugsdienst sowie gegebenenfalls auch der Bundespolizei.

2. Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Waffen- und Messerverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt, vor allem bei besonderen Veranstaltungen.

2. Ausbau der Videoüberwachung in der Stuttgarter Innenstadt, vor allem durch Einführung einer mobilen Videoüberwachung zur Befriedung temporärer, lokaler Brennpunkte.

4. Aufklärungskampagne in Flüchtlingsunterkünften, dass Messer oder andere Waffen im öffentlichen Raum verboten oder jedenfalls unerwünscht sind.

5. Belegung von Intensivstraftätern mit einem persönlichen Waffentrageverbot. Diese dürfen dann keine Messer und auch keine anderen Waffen mehr mit sich führen.

Neben den vorgeschlagenen fünf Maßnahmen, die von Seiten der Landeshauptstadt in Eigenregie umgesetzt werden sollen, schlagen der Oberbürgermeister und der Ordnungsbürgermeister sechs weitere Maßnahmen vor, die von Bund und Land umgesetzt werden müssen:

6. Deutlich bessere Vernetzung der Behörden von Kommunen, Land und Bund, die im Zusammenhang mit ausländischen Mehrfachtätern gefordert sind. OB Nopper sagt dazu: „Derzeit sind viele Behörden zuständig, wenige fühlen sich gesamtverantwortlich. Häufig stehen Zuständigkeitsfragen und nicht Inhalte im Vordergrund.“

7. Schaffung von Rechtsnormen durch die Bundesländer, die anlasslose Kontrollen zur Überwachung der Waffen- und Messerverbotszonen durch Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden ermöglichen.

8. Einführung und konsequente Durchsetzung von räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen für straffällige Asylbewerber zur Verhinderung eines „Straftatentourismus“. OB Nopper sagt hierzu: „Dies spielt gerade auch in der Region Stuttgart eine große Rolle, da die Stuttgarter Innenstadt auch eine Magnetwirkung für Straffällige aus der ganzen Region und darüber hinaus entfaltet“.

9. Erleichterung der Abschiebung minderjähriger und volljähriger Straftäter in Staaten wie Syrien, Afghanistan, Irak und in die Maghreb-Staaten.

10. Erleichterung des Widerrufs der Flüchtlingseigenschaft für straffällige Jugendliche und Erwachsene und damit des Schutzstatus durch Senkung der Anforderungen an die Höhe des Strafmaßes und die Art der begangenen Straftaten.

11. Zurückweisung von Flüchtlingen nach der Dublin-Verordnung an der deutschen Grenze, sofern diese bereits in einem anderen EU-Staat registriert worden sind und ein anderer Mitgliedstaat der EU für deren Asylverfahren zuständig ist.

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