Im Rahmen der Veranstaltung verabschieden Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, die langjährige Leiterin des AföO, Dorothea Koller, in den Ruhestand.
Das Land Baden-Württemberg übernahm vor 50 Jahren, am 1. Januar 1973, Stuttgarts bis dahin städtische Vollzugspolizei. Für die Aufgaben der Polizeibehörde Stuttgart wurde von diesem Tag an das Amt für öffentliche Ordnung eingerichtet. Das ist für das sichere und friedliche Zusammenleben in der Stadt unverzichtbar.
In den 50 Jahren der bewegten Geschichte sind die nominellen Kernaufgaben als solche zwar gleichgeblieben, etwa die Zuständigkeiten für Führerschein- und Zulassungsfragen, die Tätigkeit als Pass- und Meldebehörde, die Zuständigkeit als Ausländerbehörde, als Gaststätten- und Gewerbebehörde und vieles mehr. Aber die Art der Aufgabenerledigung hat sich grundlegend geändert. Gründe sind Datenschutz und Digitalisierung, der wachsende Einfluss der Europäischen Union, aber auch das geänderte Verhältnis von Behörde und Bürger.
Vom Amt zum modernen Dienstleistungsunternehmen
Aus dem einstigen Amt ist längst ein städtisches Dienstleistungsunternehmen geworden, das allerdings in einzelnen Bereichen noch Nachholbedarf hat. Das liegt nicht an den engagierten Mitarbeitenden, sondern eher an den äußeren Umständen wie dem zunehmenden Personalmangel, noch nicht etablierten digitalen Angeboten, aber auch an der räumlichen Situation und dem veralteten baulichen Zustand vieler Liegenschaften.
Auch über den Kernbestand der Aufgaben hinaus hat sich viel verändert. Die anfängliche Zuständigkeit für den Umweltschutz ging, der wachsenden Bedeutung dieses Themas entsprechend, an ein eigenes Amt für Umweltschutz über. Dagegen haben die Verwaltungsreformen von Stadt und Land für einen Zuwachs an Aufgaben beim AföO gesorgt. Die Aufgaben des früheren Amts für Zivilschutz und des Veterinäramts werden nun beim Amt für öffentliche Ordnung genauso wahrgenommen wie die Lebensmittelüberwachung, die die Stadt vom Land übernommen hat.
Da die Polizei sich immer mehr auf ihre Kernaufgaben konzentriert, fallen ihre Aufgaben an das Amt für öffentliche Ordnung. Prominentes und für alle sichtbares Zeichen ist das Abschleppen von Fahrzeugen. Diese Aufgabe wurde zwar 1973 an das Land abgegeben, sie wird nun aber vom Amt für öffentliche Ordnung unter dem Dach der Stadtverwaltung wahrgenommen.
Das Amt ist ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklungen. Mehrere Flüchtlingswellen musste die Ausländerbehörde bewältigen, ebenso wie die derzeit durch den russischen Angriff auf die Ukraine verursachte starke Zuwanderung.
Unvorhergesehene Herausforderungen meistern
Das Versammlungsgeschehen in der Stadt zeigt, wo es Probleme in der deutschen Gesellschaft, aber auch weltweit gibt. Das Amt für öffentliche Ordnung als Versammlungsbehörde muss die Versammlungsfreiheit gewährleisten, da die ungehinderte Durchführung von Demonstrationen ein zentrales Grundrecht ist. Immer wieder zeigen aber die Schlagzeilen, dass die Zahl und der Umfang der Versammlungen etwa von Geschäftsinhabern und Verkehrsteilnehmenden in der stark betroffenen Innenstadt als Belastung empfunden werden. Ein Beispiel waren die zur Hochzeit fast täglichen Versammlungen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21.
Die Corona-Pandemie war für das Amt für öffentliche Ordnung als Infektionsschutzbehörde, und bei der Aufrechterhaltung der Serviceleistungen unter den jeweils geltenden Schutzbestimmungen eine große Herausforderung. Gleichzeitig hat das Amt mit all seinen Zuständigkeiten rasch Lösungen gesucht und – wo möglich – auf den Weg gebracht. So wurden Testzelte und erweiterte Außengastronomieflächen umgesetzt.
Neue Wege für Verkehrswende finden
Auf Höhe der verkehrspolitischen Debatte ist dabei stets die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde mit der Integrierten Verkehrsleitzentrale der Stadt. Diese managt und reguliert vielfältige Anforderungen für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden und gestaltet die Verkehrswende entscheidend mit. Das Amt für öffentliche Ordnung muss stets kurzfristig auf Veränderungen reagieren und neue Wege finden.
Trotz der organisatorischen Trennung durch Übernahme der städtischen Polizei durch das Land vor 50 Jahren arbeiten die beiden Institutionen bis heute eng und vertrauensvoll zusammen. Und das nicht nur, weil der Gesetzgeber es vorschreibt, sondern weil Polizei und Ordnungsamt sich als Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart verstehen.
Für Sicherheit und Ordnung in der Stadt
Ein aktuelles Beispiel ist die Vereinbarung der Sicherheitspartnerschaft zur Verbesserung der Sicherheit in der Innenstadt zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Innenministerium Baden-Württemberg („Partnerschaft ‚Stuttgart sicher erleben‘“). Sie umfasst zehn Aktionsfelder und entstand nach der sogenannten „Stuttgarter Krawallnacht“ 2020. In enger Abstimmung zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Polizeipräsidium Stuttgart werden diese Aktionsfelder umgesetzt und mit Leben erfüllt. Die erste Zwischenbilanz fällt dabei sehr positiv aus.
Welche Bedeutung das Amt für öffentliche Ordnung für ein gutes und sicheres Zusammenleben in Stuttgart hat, darüber informiert die Landeshauptstadt unter www.stuttgart.de/oeffentliche-ordnung.