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Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltung

1/10 – Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in den Bereichen der Stadtviertel Neue Vorstadt, Universität, Hauptbahnhof, Oberer Schlossgarten und Rathaus im Stadtbezirk Mitte der Landeshauptstadt Stuttgart (Waffen‐ und Messerverbotszonenverordnung – WMVZ VO)

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